| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 22.04.2023, 17:24 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
I2NEU: Ehrenamt stärken, jugendverbandsfeindliche Strukturen beseitigen – nicht erst 2030
Antragstext
Im vergangenen Jahr hat die Zusammenarbeit des Erzbistums Freiburg mit den
Jugendverbänden einen Tiefpunkt erreicht. Diese war geprägt von
Kommunikationsproblemen – Anfragen wurden erst nach Monaten bearbeitet oder in
Gänze ignoriert -, nicht eingehaltenen Absprachen, Eingriffen in die Autonomie
der Jugendverbände und dabei nicht zuletzt auch von Machtmissbrauch durch
Vertreter*innen des Erzbistums.
Uns wird das Gefühl vermittelt, dass unser größtenteils ehrenamtlicher Einsatz
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Kirche vom Erzbistum
nicht wertgeschätzt, teilweise sogar nicht gewollt ist. In vielen Bereichen
müssen wir wahrnehmen, dass unsere Arbeit vom Erzbistum geradezu boykottiert
wird. Exemplarisch seien Anstellungsprozesse, Digitalisierungsprozesse im
Verband und Satzungsgenehmigungen genannt.
Hierbei werden Konflikte – struktureller sowie inhaltlicher Art – immer an den
Stellen ausgetragen, an denen ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis der
Jugendverbände zum Erzbistum besteht. Unsere Anliegen werden nicht gehört, es
besteht keine Möglichkeit für uns, uns zur Wehr zu setzen oder auch nur auf
Augenhöhe mit den Vertreter*innen des Erzbistums ins Gespräch zu kommen. Wir
fühlen uns oft hilflos und wütend angesichts des Umgangs, den das Bistum
gegenüber jungen Menschen, die freiwillig einen großen Teil ihres Lebens dem
Dienst für Kinder und Jugendliche widmen, an den Tag legt.
Durch die noch heute bestehenden Machtstrukturen und den andauernden
Machtmissbrauch durch Verantwortliche im Erzbistum Freiburg ist eine
konstruktive Zusammenarbeit mit dem Erzbistum aktuell nicht möglich.
Für uns als BDKJ steht daher nun ein Paradigmenwechsel an:
Wir sehen uns gezwungen, unsere Probleme öffentlichkeitswirksam an die
Verantwortlichen heranzutragen. Wir sind Teil der römisch-katholischen Kirche
und wollen teilhaben an ihrer Sendung. Unsere Tätigkeit verstehen wir als Dienst
an Kindern und Jugendlichen. In unser Arbeit vermitteln wir christliche Werte
und leben Gemeinschaft. Aktuell nehmen wir wahr, dass unsere Themen nicht ernst
genommen werden. Deshalb können wir nur und müssen sogar darauf hoffen, durch
eine breite Öffentlichkeit endlich echte Veränderung und ein echtes Umdenken in
Gang zu setzen.
Darum fordern wir:
Ehrenamtlich in unserer Kirche tätige Personen müssen die Wertschätzung
erfahren, die sie für ihren Einsatz verdienen. Die Arbeit der kirchlichen
Verwaltung muss darauf ausgerichtet sein, Ehrenamtliche bei ihrer Arbeit
zu unterstützen und zu fördern.
Der Umgang mit Macht in unserem Bistum muss entsprechend unseres
Beschlusses „So dringed wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.“ reflektiert
und autoritäre Machtstrukturen abgebaut werden. Insbesondere wird dabei
der Blick auf Machtmissbrauch durch Entscheidungsträger*innen des Bistums
gerichtet. Die Ergebnisse aus dem Synodalforum I "Macht und
Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am
Sendungsauftrag" werden aktiv zur Umsetzung gebracht.
Die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer
Kirche müssen ernst genommen werden. Bei für diese Zielgruppe relevanten
Entscheidungen und Debatten wird für eine Möglichkeit der Beteiligung
gesorgt.
Die konkrete Anwendung dieser Forderungen bedeutet für uns:
Dem Ministrantenverband wird UNVERZÜGLICH die kirchliche Anerkennung
bewilligt.
Die Satzungen des BDKJ und aller seiner Jugendverbände sind zu genehmigen.
In Zukunft respektiert das Bistum die demokratische Autonomie der
Verbände. In demokratischen Prozessen debatierte und beschlossene
Satzungen dürfen auch in Zukunft nicht aufgrund der politischen
Entscheidungen und Ansichten einzelner Machtträger*innen unseres Bistums
scheitern.
Der Ablauf von Anstellungsprozessen in der Abteilung wird intern
vollständig reflektiert und überarbeitet. Verbindliches Ziel muss sein,
dass zwischen Zusage des*der Bewerber*in und Beginn der Tätigkeit maximal
vier Wochen, in frühzeitig begründeten Ausnahmen maximal sechs Wochen
vergehen.
Das Bistum nimmt Bemühungen auf, gemeinsam mit der MAV eine
Dienstvereinbarung zu erstellen, die insbesondere die Nutzung digitaler
Tools und Dienstgeräte umfasst. Insbesondere muss die Nutzung von
Diensthandys für Mitarbeitende so schnell wie möglich ermöglicht werden,
damit haupt- und ehrenamtlich Tätige in der kirchlichen Jugendarbeit
sinnvoll zusammenarbeiten können. Bei der Nutzung digitaler Tools ist
hierbei proaktiv Feedback aus den Reihen der Jugendverbände einzuholen, um
sicherzustellen, dass hauptamtliche Mitarbeiter*innen (im Rahmen der
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen) die Tools verwenden dürfen, die
ehrenamtliche Jugendliche nutzen und in den Verbänden bereits eingesetzt
werden.
Das Erzbistum erkennt die Jugendverbände als wertvollen Teil unserer
Kirche an und unterstützt die Arbeit in den Gruppen vor Ort nach Kräften.
Insbesondere muss es verbandlichen Jugendgruppen vor Ort möglich sein,
kirchliche Räumlichkeiten entgeltfrei zu nutzen. Jugendleiter*innen dürfen
nicht von Verantwortlichen der Kirche unter Druck gesetzt werden, ihre
Autonomie als Verein abzulegen.
Um diese Forderungen umzusetzen, gehen wir in den nächsten Jahren folgende
Schritte an:
Alle bestehenden Kommunikations- und Gesprächsmöglichkeiten mit dem Bistum
(Bischofsgespräch, Strategiegespräch mit der Abteilungsleitung,
Jahresgespräch mit dem Generalvikar, Pizzaessen mit dem Rektor des ESA
etc.) werden dazu genutzt, unsere Forderungen einzubringen.
Um unsere Anliegen effektiver einbringen zu können, verstärkt der BDKJ
Diözesanverband seine Netzwerkarbeit. Dabei unterstützen die Jugend- und
Dekanatsverbände nach ihren Möglichkeiten. Das bedeutet insbesondere:Die Diözesanleitung und der KiPo werden beauftragt, unsere Probleme
und diesen Beschluss in den Diözesanrat einzubringen und dort für
Unterstützung in unseren Anliegen zu werben.Die Diözesanleitung wird beauftragt, sich zu diesem Beschluss mit
den Diözesanverbänden anderer Bistümer – insbesondere im Rahmen der
anstehenden Bundeskonferenz der Diözesanverbände – zu vernetzen.Die Diözesanleitung wird beauftragt, nach weiteren
Netzwerkpartner*innen vor allem im Bereich der katholischen Verbände
zu suchen und diese aktiv für die Unterstützung unserer Forderungen
zu gewinnen.
Unsere Forderungen werden in der regulären Öffentlichkeitsarbeit des BDKJ
Diözesanverbandes platziert. Zudem wird eine Übersichtsseite auf der
Homepage erstellt, die die oben aufgeführten Problematiken, die bisherige
Entwicklung sowie diesen Beschluss für unsere Mitglieder und externe
Stellen verständlich aufbereitet. Im Zuge dessen wird auch ein Sharepic
erstellt, sodass die Jugend- und Dekanatsverbände diesen Beschluss leicht
im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit einbringen können.
Zudem wird die Diözesanleitung dazu beauftragt Pressearbeit zu dem Thema
aufzubauen und die Themen dieses Beschlusses nach Möglichkeit in Medien zu
platzieren, die auch Menschen außerhalb unserer gewöhnlichen Zielgruppe
erreichen.
Die unternommenen Maßnahmen werden auf der Diözesanversammlung 2024 reflektiert
und bei Bedarf erweitert. Auf der Diözesanversammlung 2025 reflektieren wir den
Effekt unserer Kampagne und ziehen im Zweifelsfall die für uns notwendigen
Konsequenzen.
Darüber hinaus sind wir weiterhin offen für Gespräche mit Vertreter*innen des
Bistums, die konstruktiv, mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung und auf
Augenhöhe stattfinden. Denn wir wollen unsere Kirche gemeinsam zu einem Ort
machen, der für junge Menschen offen ist und sie willkommen heißt.
Begründung
Viele der Gründe für den Antrag sind bereits im Antragstext selbst und im Antrag "So dringend wie nie! - Dienende Machtstrukturen im Erzbistum Freiburg" abgebildet. Im Folgenden sollen diese Gründe durch eine Beschreibung der Prozesse in den letzten Jahren noch weiter konkretisiert werden:
Am deutlichsten zeigt sich die Problematik im Bereich der Satzungsgenehmigungen:
Hier wurden über die letzten Jahre ein Großteil der Satzungen von Jugendverbänden nicht genehmigt. Grundlage waren hierbei über die rein kirchenrechtlich vorgesehenen Punkte hinaus auch immer wieder inhaltlich/politische Kritikpunkte. Zuletzt wurden vom Bistum die – in der KjG in Teilen bereits seit 1996 bestehenden – Regelungen zur Partizipation von Minderjährigen beanstandet. Damit ist das Erzbistum Freiburg das einzige deutsche Bistum, dass sich an der entsprechenden Regelung stört, denn: Die vorgesehenen Leitungsstellen für mindestens beschränkt geschäftsfähige Personen ist in der KjG verpflichtender Bestandteil aller Diözesansatzungen. Aktuell lässt sich dadurch faktisch keine genehmigungsfähige Satzung herstellen. Diese Tatsache wird von Seiten des Bistums trotz mehrfachem Hinweis schlicht und ergreifend ignoriert. Neben den inhaltlichen Problemen ist aber vor allem der organisatorische Ablauf rund um die Satzungsgenehmigungen hoch problematisch: Bearbeitungszeiten im Justitiariat ziehen sich über Monate hin. Trotz frühzeitiger Einreichung (teilweise zu abgesprochenen Zeitpunkten, um Fristen einhalten zu können) erfolgen Rückmeldungen oft erst kurz vor den entsprechenden Konferenzen, deren Termine im Justitiariat bekannt sind. Auf der letztjährigen Diözesanversammlung ging die Rückmeldung einen Tag (!) vor der Diözesanversammlung ein. Dadurch wird immer wieder bei den Ehrenamtlichen, die sich dann innerhalb kürzester Zeit um die Prüfung und Einpflegung der Rückmeldungen kümmern müssen, unnötigerweise Stress erzeugt. Eine nochmalige Absprache und Rückfragen an das Justitiariat können nicht mehr geklärt werden. Auch auf bestehende Abmachungen mit dem Justitiariat kann man sich nicht verlassen. Im Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzung der Konfessionszugehörigkeit war nach einem mehrjährigen Prozess ein Kompromiss vereinbart worden. Unter Einwirkung des Generalvikars wurde dieser Kompromiss Anfang des Jahres wieder vollständig einkassiert. Auch generell ist auffällig, dass der Generalvikar immer wieder in die Satzungsgenehmigungsverfahren involviert ist. Auch im Bezug auf die Partizipationsfrage – den Satzungsbeschluss des letzten Jahres – soll der Generalvikar laut dem Justitiariat die Nichtgenehmigung persönlich mitentschieden haben. Diese Beteiligung haben wir durch das Justitiariat auch per Mail bestätigt bekommen. Herr Neubrand selbst stritt seine Beteiligung jedoch ab. Unsere Bitte um Klärung der gegensätzlichen Aussagen und wie es zu diesen kommen konnte, ist seit inzwischen über vier Monaten unbeantwortet verblieben. Auch inhaltlich war der Generalvikar nicht bereit, mit uns über seine Entscheidungen ins Gespräch zu kommen. Trotz mehrfacher, teils dringlich formulierten Gesprächsanfragen stand der Generalvikar bisher nicht zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung – die meisten Anfragen blieben schlicht und ergreifend unbeantwortet.
Zudem wurden wiederholt nach Einreichung der neuen, an die Anforderungen der letzten Satzungsänderungen angepassten, Satzungen durch das Justitiariat wieder andere Anforderungen gefunden, die in der letztjährigen Prüfung nicht enthalten waren. Dadurch ziehen sich die Prozesse über Jahre hin.
In den Rückmeldungen zu den Anforderungen wurde an geeigneter Stelle sogar einmal darauf hingewiesen, dass wir bei der Entscheidung über die Aufnahme der Regelung bedenken sollen, dass der Verband aktuell Personal- und Finanzmittel von Seiten des Bistums bezieht.
Immer wieder sind wir in den letzten Jahren dem Bistum entgegengekommen, haben Gespräche gesucht und sind einseitig Kompromisse eingegangen, um Anforderungen des Bistums zu erfüllen. Teilweise mussten wir hier sogar mit den Bundesverbänden um Nachsicht verhandeln, damit Regelungen, die gegen Bundesanforderungen verstießen, zu Gunsten des Bistums aufgenommen werden konnten. Der einzige Fall, in dem das Bistum uns hier als Kompromiss entgegengekommen war, ist wie oben beschrieben Anfang des Jahres wieder rückgängig gemacht worden.
Für uns ist ganz klar: Kindermitbestimmung als Grundsatz unseres Selbstverständnisses als KjG ist nicht verhandelbar. Hier greift das Bistum unsere Grundlagen und Ziele und damit unsere Identität als KjGler*innen an.
Noch schlimmer als uns als KjG wurde in den letzten Jahren dem Ministrant*innenverband mitgespielt (für den wir natürlich nicht sprechen können, deren Prozess hier aber trotzdem kurz zu schildern sei): Bereits vor der Gründung begann das Bistum hier, die Arbeit des Verbandes zu boykottieren. Im Bezug auf die Satzung wurden immer neue Bedenken aufgebracht, dies gipfelte darin, dass zuletzt ein Äußerungsverbot für den Verband – de facto ein „Maulkorb“ – zu Themen rund um die Liturgie in die Satzung aufgenommen werden musste, um Aussicht auf eine Genehmigung zu erhalten. Dies stellt eine ganz neue Dimension des Machtmissbrauchs in unserem Erzbistum dar. Bis heute ist dem Ministrant*innenverband die kirchliche Anerkennung nicht erteilt worden.
Im Bereich von Anstellungsprozessen ergeben sich in fast allen Fällen Verzögerungen, teilweise können Mitarbeiter*innen ihre Stellen erst Wochen nach dem vereinbarten Zeitpunkt antreten, weil die Anstellung in der Personalstelle schlicht und ergreifend nicht bearbeitet wurde. Andererseits werden sie bereits zu Beginn der Bearbeitung dazu aufgefordert, ihre bisherigen Stellen zu kündigen. In manchen Fällen mussten sich Mitarbeiter*innen daher bereits übergangsweise arbeitslos melden oder einen Monat ohne ihr eingeplantes Gehalt auskommen. Gleichzeitig fallen Teile der Aufgaben der zu besetzenden Stellen dabei auf Ehrenamtliche zurück. Dies ist in den letzten Jahren schon eher zum Regelfall als zur Ausnahme geworden. Kommunikation aus der Personalstelle ist dabei regelmäßig nicht vorhanden, wodurch mit den Verzögerungen nicht vernünftig planbar ist. Selbst wenn Termine eingehalten werden können, ist dies oftmals Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt noch nicht bekannt. Dies passiert, obwohl selbst die von vornherein vereinbarten Zeiträume verhältnismäßig lang sind. Hingegen sollen Anfragen von Seiten der Personalstelle immer wieder so schnell wie möglich – teilweise binnen Tagen – beantwortet werden. Alle Rückmeldungen der letzten Jahre, hier für Besserung zu sorgen, verliefen bisher leider völlig ins Leere. Auch in anderen Bereichen ist es schwer bis unmöglich, von zuständigen Stellen der Amtskirche Rückmeldungen zu bekommen. "Das müsste zur Bearbeitung durchs Ordi" ist in den vergangenen Jahren geradezu synonym zu "das geht eh schief und dauert Monate" geworden.
Auch ist es in der Vergangenheit wiederholt nicht möglich gewesen, Minijob-Stellen, die aus Verbandsmitteln gezahlt worden wären, auszuschreiben. Diese Stellen hätten ausschließlich zu dem Zweck, die ehrenamtlichen Diözesanleitungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu entlasten, eingesetzt werden sollen. Die Arbeit blieb dadurch in den letzten Jahren weiterhin an Ehrenamtlichen hängen.
Zudem ist es seit geraumer Zeit nicht möglich, den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen Diensthandys zur Verfügung zu stellen, da die hierfür benötigte Dienstvereinbarung mit der MAV nicht getroffen wurde. Auch hier wird die Schnittstelle zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen blockiert – insbesondere im Hinblick darauf, dass die vom Bistum beim Verbot von WhatsApp für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellte Software Threema aktuell nicht ohne ein mobiles Endgerät zu nutzen ist. Auch bei weiteren Fragen der Digitalisierung macht sich das Fehlen der Dienstvereinbarung bemerkbar: Zum Beispiel ist die Nutzung des in der Jugendarbeit weit verbreiteten Cloudsystems „Nextcloud“ aktuell für hauptamtliche Mitarbeiter*innen nur äußerst beschränkt möglich. Die Nutzung zum Projektmanagement und dadurch zur Unterstützung und Begleitung von Ehrenamtlichen wird dadurch deutlich erschwert. Auch für andere digitale Tools ergeben sich die Problematiken.
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