<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>BDKJ-Diözesanversammlung 2023: Alles</title>
            <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>BDKJ-Diözesanversammlung 2023: Alles</title>
                <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>A8NEU: Änderung der Wahlordnung - Wählbarkeitsvoraussetzungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/anderung-der-wahlordnung-wahlbarkeitsvoraussetzungen-16601</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/anderung-der-wahlordnung-wahlbarkeitsvoraussetzungen-16601</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlordnung des BDKJ Diözesanverbands Freiburg wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 15.1 Ziffer 5 wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mindestens beschränkt geschäftsfähig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 15.2 Absatz 1 Ziffer 4 wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>mindestens beschränkt geschäftsfähig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es entspricht nicht unserem Wunsch, dem Willen der letzten DV entsprechend der dort geänderten Wahlordnung oder unserm Selbstverständnis als Jugendverband an der bisherigen Wählbarkeitsvoraussetzung der „beschränkten Geschäftsfähigkeit“ etwas zu ändern. Allerdings ist die von der Diözesanversammlung 2022 beschlossene Fassung der Wahlordnung aufgrund dieser Regelung bei der Wählbarkeitsvorraussetzung noch nicht durch den Ordninarius genehmigt worden. Entsprechend einem Schreiben aus dem Justitiariat aus dem September 2022 wäre eine „Regelung [vertretbar], welche an die geistige Reife und Einsichtsfähigkeit eines minderjährigen Mitglieds anknüpft.“ Und weiter: „Beispielsweise wäre die Wählbarkeit von beschränkt geschäftsfähigen Migliedern, welche bereits das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, vertretbar“. Argumentiert wurde bisher mit dem BGB und einem entsprechend daraus abgeleitenden Schutzauftrag. Wobei dieser Zusammenhang aus unserer Sicht nicht zutreffend ist – im BGB wird in Geschäftsfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit differenziert, eine grundsätzliche Vorschrift, die der Annahme eines solchen Amts mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten formal entgegensteht, ist nicht enthalten. Gleichzeitig stellen wir über die bisherige Regelung bereits sicher, dass die vertretungsberechtigten Personen voll geschäftsfähig sind. Darüber hinaus wird in der Auseinandersetzung, die wir seither über diesen Sachverhalt mit dem Justitiariat und Bistum führen aktuell von Seiten des Justitiariats ein neuer Orientierungsrahmen benannt. Dieser stellt die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht, wenn sich bei den Wählbarkeitsvorraussetzungen an der Landesverfassung und dem Landeswahlgesetz orientiert wird. Dies wiederum wirft weitere Irritationen auf: Die aktuell gültige Landesverfassung und des Landtagswahlrechts sieht ein passives Wahlrecht ab der Vollendung des 18. Lebensjahres für Landtagsabgeordnete vor. Gleichzeitig befindet sich das Kommunalwahlgesetz, auf das in der Landesverfassung ebenfalls Bezug genommen wird, in einem Änderungsverfahren, das ein passives Wahlrecht ab Vollendung des 16. Lebensjahres auf Kreisebene vorsieht. Beide Orientierungspunkte wiederum widersprechen dem oben beschriebenen Vorschlag von 14 Jahren. (Update vom 29.03.2023: Die Änderung des Kommunalwahlrechts wurde heute im Landtag beschlossen. Entsprechend der Änderung wird das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum Zeitpunkt der Antragsfrist befinden wir uns in weiteren Klärungen hierzu und warten auch auf einen Gesprächstermin, der noch vor der DV stattfinden wird. Um bezüglich Satzungsänderungen handlungsfähig zu sein und die Diskussion auch in geeignetem Rahmen innerhalb der DV führen zu können bringen wir den o.g. Änderungsantrag der Wahlordnung ein, der sich an dem Vorschlag von 14 Jahren orientiert, aber bewusst als Diskussionsgrundlage verstanden werden möchte.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 12:28:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6NEU: Einrichtung eines Arbeitskreise &quot;Weiterentwicklung der BDKJ-Regionen&quot;</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/einrichtung-eines-arbeitskreise-weiterentwicklung-der-bdkj-region-39596</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/einrichtung-eines-arbeitskreise-weiterentwicklung-der-bdkj-region-39596</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die DV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanleitung wird damit beauftragt einen Arbeitskreis zur Weiterentwicklung der BDKJ-Regionen einzurichten. Der Arbeitskreis wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Er setzt sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen auseinander:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie können die BDKJ-Regionen weiterentwickelt werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie kann eine Vernetzungsebene zwischen &quot;Pfarrei neu&quot; und Diözesanebene aussehen?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Welche Hilfestellungen benötigen die bestehenden Dekanatsverbände für eine gelingende Transformation?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Welche Schritte sind nötig, damit die (Wieder-)Gründung und das Bestehen neben den Aktiven Dekanatsverbänden möglich ist?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretungen der jeweiligen Dekanatsverbände, regionalen Expert*innen, sowie weiteren Freiwilligen zusammen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Entwicklungsprozess &quot;Kirche2030&quot; stehen vor allem unsere Dekanatsverbände vor neuen Herausforderungen. Darüber hinaus stellen wir fest, dass die aktuellen BDKJ-Regionen primär im städtischen Raum arbeitsfähig sind. Im Rahmen der Weiterentwicklung wollen wir alle Regionen in den Blick nehmen und eine Weiterentwicklung nicht nur hinsichtlich des Entwicklungsprozesses 2030, sondern auch in Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen in der Jugendverbandsarbeit anstoßen. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie wir kommunalpolitisch schlagkräftiger und einheitlicher aggieren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hierfür halten wir einen Arbeitskreis für sinnvoll.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 12:06:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsmodus: A4 WahlordnungNEU: [Für Änderungsanträge zu A4] Änderung der Wahlordnung - Geschlechtervielfalt im BDKJ</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-wahlordnung-geschlechtervi-801</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-wahlordnung-geschlechtervi-801</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I Allgemeine Bestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Änderungen, Geltungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Diözesansatzung und kann nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden. Sie gilt für die Wahlen zu Ämtern des BDKJ Diözesanverbandes Freiburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Amtszeit und Wahlperiode</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Amtszeit einer gewählten Person beginnt bzw. endet nach Beendigung der jährlichen Versammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Findet die Wahl in einer außerordentlichen Versammlung statt, kann der Wahlausschuss einen abweichenden Beginn der Amtszeit festlegen. Die Amtszeit verkürzt sich dann entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt wird spätestens in der folgenden jährlichen Versammlung eine Nachfolger*in gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Wahlausschuss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Versammlung wählt einen Wahlausschuss, der aus drei Personen besteht. Dem Wahlausschuss dürfen weder die Mitglieder der Diözesanleitung noch Kandidat*innen angehören. Der Wahlausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Ausschreibung, Vorbereitung und Durchführung der Wahlen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Sammeln der eingehenden Kandidat*innenvorschläge,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Führen von Gesprächen mit den möglichen Kandidat*innen über Amt und Aufgaben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Vorlage eines Berichts auf der Diözesanversammlung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Zulassung von Kandidat*innen nach den in § 3 genannten Kriterien und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Die Sicherstellung, dass der Wahlvorgang protokolliert wird,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Mitteilung der Namen der neugewählten Diözesanleitung an das Erzbischöfliche Ordinariat und den BDKJ-Bundesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Wahlausschuss arbeitet im Auftrag der Diözesanversammlung. Er ist berechtigt Anträge an sie zu stellen. Die Diözesanversammlung und die Diözesanleitung können den Wahlausschuss beauftragen, aktiv Kandidat*innen zu suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Wahlausschuss der Diözesanversammlung besteht ständig. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitgliedschaft ist persönlich, Stellvertretung ist ausgeschlossen. Besteht kein Wahlausschuss, nimmt der BDKJ-Diözesanausschuss die Aufgaben des Wahlausschusses wahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Leitung der Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen werden vom Wahlausschuss geleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Er bestimmt aus seiner Mitte die Person, die den Vorsitz führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Ablauf der Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahl wird in folgenden Schritten durchgeführt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Bekanntgabe der Wahlregeln</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eröffnung der Vorschlagsliste</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Feststellung der Wählbarkeitsvoraussetzungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Kandidat*innevorstellung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Kandidat*innenbefragung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Ggf. Personaldebatte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Wahlhandlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Öffentliche Stimmauszählung durch den Wahlausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. Ermittlung der Annahme der Wahl durch die Gewählten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>11. Ggf. weiterer Wahlgang</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Vorschlag zur Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Versammlung und der Wahlausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Kandidat*innenvorstellung, Kandidat*innenbefragung und Personaldebatte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei der Vorstellung der Kandidat*innen hat jede Kandidat*in das Recht die eigene Person vorzustellen und die eigenen Absichten darzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei der Befragung der Kandidat*innen haben die Mitglieder der Versammlung das Recht, Fragen an jede*n Kandidat*in zu stellen. Die Befragung eines*r Kandidat*in findet unter Ausschluss der anderen Kandidat*innen statt. Eine zeitliche Beschränkung der Befragung und die Führung einer Aussprache ist nicht zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitgliedes findet eine Personaldebatte statt. Die Personaldebatte ist nicht öffentlich und vertraulich. An ihr nehmen nur die stimmberechtigten Mitglieder der Konferenz und der Wahlausschuss teil. Sie erfolgt in Abwesenheit der Kandidat*innen. Die Aussprache kann über mehrere Kandidat*innen zusammengefasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§8 Wahlhandlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Auf Antrag kann durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern sich kein Widerspruch ergibt. Wahlen zu Leitungsämtern müssen immer geheim durchgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Wahl der Leitung kann in einem Akt erfolgen, wenn keine Person für mehrere Ämter kandidiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Für Wahlen wird ein differenziertes Wahlverfahren mit den Optionen „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ für jede einzelne Person angewendet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Es dürfen in einem Wahlgang maximal so viele Ja-Stimmen vergeben werden, wie in diesem Wahlgang Stellen zu besetzen sind. Die entsprechende Feststellung verkündet der Wahlausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Es dürfen beliebig viele Neinstimmen und Enthaltungen vergeben werden. Dabei darf auf jede Person nur entweder eine Ja-, eine Neinstimme oder eine Enthaltung vergeben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Ist bei einer oder mehreren Person keine Stimme verzeichnet, zählt dies für diese Personen als Enthaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Wahlzettel, auf denen diese Regelungen nicht erfüllt sind oder der Wähler*innenwille nicht klar erkennbar ist, sind ungültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>(8) Falls genügend Personen eine absolute Mehrheit erreicht haben, um unter Beachtung der satzungsgemäßen Bedingungen an die Zusammensetzung des Gremiums bzw. der Delegation die maximal mögliche Anzahl an zu besetzenden Stellen wahrzunehmen, sind diese im ersten Wahlgang gewählt und erhalten die Stellen. Andernfalls muss ein zweiter Wahlgang gemäß §9 stattfinden.</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§9 Weitere Wahlgänge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lehnt eine gewählte Person die Annahme der Wahl ab oder erreich<span class="underline"><em>en nicht genügend Personen</em></span> die erforderliche Mehrheit, wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt. In diesem Wahlgang darf nicht antreten, wer in einem vorherigen Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen erhalten hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>(2) Im zweiten Wahlgang stehen, falls im ersten Wahlgang nicht die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden, die beiden Kombinationen von Personen zur Wahl, die im ersten Wahlgang in Summe die meisten Ja-Stimmen erhalten haben und die Stellen entsprechend der satzungsgemäßen Bedingungen an die Zusammensetzung des Gremiums bzw. der Delegation tatsächlich wahrnehmen können. Dabei können auch Kombinationen gebildet werden, die aus weniger Kandidierenden als verfügbaren Stellen bestehen. Falls mehrere Kombinationen im ersten Wahlgang die gleiche Anzahl an Ja-Stimmen erhalten haben, ist die Kombination zugelassen, die im ersten Wahlgang in Summe weniger Nein-Stimmen erhalten hat. Liegt auch hier eine Stimmgleichheit vor, wird eine Stichwahl gemäß Absatz (4) durchgeführt. Erhält eine der Kombinationen im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen, erhalten die zugehörigen Personen die Stellen.</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>(3) Der dritte Wahlgang verläuft analog zum zweiten Wahlgang. Für die Wahl ist allerdings abweichend lediglich eine relative Mehrheit nötig.</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>(4) Liegt eine Stimmgleichheit der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen vor, wird eine Stichwahl durchgeführt. Bei dieser wird lediglich mit Ja- und Nein-Stimmen abgestimmt und es stehen lediglich die Kombinationen zur Wahl, die von der Stimmgleichheit betroffen sind. Ist auf einem Stimmzettel bei einer Person keine Stimme verzeichnet, so ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Kann auch die Stichwahl nicht entscheiden, entscheidet das Los.]</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§10 Anfechtung der Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Wahlergebnis kann binnen 14 Tagen nach Beendigung der Wahl angefochten werden. Bis zu diesem Termin verwahrt der Wahlausschuss die Wahlunterlagen. Über die Anfechtung der Wahl entscheidet der BDKJ-Diözesanausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Abwahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei einer Abwahl wird die*der Betroffene mit sofortiger Wirkung von den Dienstpflichten im BDKJ entbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anträge auf Abwahl des Mitglieds der Diözesanleitung, das zur Geistlichen Verbandsleitung beauftragt ist, sind dem Erzbischof unverzüglich zur Stellungnahme zuzuleiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§12 Nicht-Wiederwahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im Falle einer Nicht-Wiederwahl kann die*der Betroffene auf eigenen Wunsch oder auf Beschluss der Diözesanversammlung vom Ende der Diözesanversammlung, die die*der Betroffene nicht wieder gewählt hat, bis zum Ablauf der Amtszeit von den Dienstpflichten im BDKJ entbunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§13 Vorläufige Beurlaubung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Fallen nachträglich die Voraussetzungen der Wählbarkeit eines Mitgliedes der Diözesanleitung weg oder schädigt dieses das Ansehen des BDKJ oder der katholischen Kirche erheblich, so kann der BDKJ-Diözesanausschuss dieses Mitglied der Diözesanleitung vorläufig beurlauben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) In diesem Fall ist unverzüglich eine Diözesanversammlung einzuberufen, die innerhalb von acht Wochen stattzufinden hat. Diese entscheidet endgültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§14 Schlussbestimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese <em><span class="underline">Änderung</span></em> der Wahlordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch die Diözesanversammlung am __.__.____ <span class="underline"><em>und der Zustimmung zur Satzung durch den Bundesvorstand und den Ordinarius am XX.XX.XXXX</em></span> in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Wahlordnung außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II Einzelbestimmungen zu speziellen Wahlämtern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15 Diözesanleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><em>(1) <em>Die Wahl der Mitglieder der Diözesanleitung erfolgt in folgender Reihenfolge:</em></em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline"><em>Hauptamtliche Diözesan-leiter*innen</em></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><span class="underline"><em>Hauptamtliche*r geistliche*r Diözesanleiter*in</em></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><span class="underline"><em>Ehrenamtliche*r geistliche*r Diözesanleiter*in</em></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><span class="underline"><em>Ehrenamtliche Diözesan-leiter*innen]</em></span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15.1 Ehrenamtliche Diözesanleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Mitglied der ehrenamtlichen Diözesanleitung ist wählbar, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 5 des Gesetzes zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg) in der jeweils geltenden Fassung unterschrieben hat oder seine Bereitschaft hierzu erklärt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. mindestens 2 Jahre in der kirchlichen Jugendarbeit leitend tätig war,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Mitglied der Katholischen Kirche ist ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. mindestens beschränkt geschäftsfähig ist - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein -,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. zur Wahl vorgeschlagen ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. sich zur Kandidatur bereit erklärt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15.2 Geistliche Diözesanleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur geistlichen Diözesanleitung ist wählbar, für wen die Zustimmung des Erzbischofs vorliegt und wer:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 5 des Gesetzes zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg) in der jeweils geltenden Fassung unterschrieben hat oder seine Bereitschaft hierzu erklärt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Mitglied der Katholischen Kirche ist ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. mindestens beschränkt geschäftsfähig ist - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein -,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. zur Wahl vorgeschlagen ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. sich zur Kandidatur bereit erklärt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zusätzlich muss der*die Kandidat*in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. ein Priester sein oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. über die pastorale Beauftragung verfügen oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Missio Canonica besitzen oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. sich durch die Teilnahme am Kurs Geistliche Verbandsleitung für das Amt der Geistlichen Verbandsleitung qualifiziert haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die von der Diözesanversammlung gewählte Person, die die Aufgabe der Geistlichen Verbandsleitung wahrnehmen soll, wird dazu vom Erzbischof kirchlich beauftragt. Für Kandidat*innen, die mit der Geistlichen Verbandsleitung beauftragt werden, bittet der Wahlausschuss den Erzbischof um die Zustimmung zur Kandidatur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15.3 hauptamtliche Diözesanleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur hauptamtlichen Diözesanleitung ist wählbar, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 5 des Gesetzes zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg) in der jeweils geltenden Fassung unterschrieben hat oder seine Bereitschaft hierzu erklärt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. mindestens 2 Jahre in der kirchlichen Jugendarbeit leitend tätig war,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Mitglied der Katholischen Kirche ist ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium besitzt und in der Ausübung seiner kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. voll geschäftsfähig ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. zur Wahl vorgeschlagen ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. sich zur Kandidatur bereit erklärt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Vorbereitung und Ausschreibung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der Wahlausschuss schreibt die Wahl mit einer Frist von 90 Tagen vor Beginn der Diözesanversammlung, auf der die Wahl stattzufinden hat, aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die Diözesanleitungen der Jugendverbände, die Dekanatsleitungen des BDKJ, die Diözesanleitung des BDKJ, der Wahlausschuss sowie jedes Mitglied der Diözesanversammlung können bis 45 Tage vor der Diözesanversammlung Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Der Wahlausschuss stellt die Wählbarkeitsvoraussetzungen fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Der Wahlausschuss teilt dem Erzbischof die vorgeschlagenen und wählbaren Personen für die hauptamtlichen Mitglieder der Diözesanleitung bis spätestens 14 Tage vor der Wahl mit. Der Erzbischof unterrichtet den Wahlausschuss, wenn Bedenken gegen eine Person vorliegen. Dieser unterrichtet die*den Kandidat*in. Gelingt es bis zum Beginn der Wahlhandlung nicht, die Bedenken auszuräumen, so ist die Person für das genannte Amt nicht wählbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Anstellung der hauptamtlichen Mitglieder der Diözesanleitung durch die Erzdiözese Freiburg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die von der Diözesanversammlung gewählten hauptamtlichen stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanleitung werden in der Regel in ein Dienstverhältnis der Erzdiözese übernommen und erhalten für die Dauer ihrer Wahlperiode einen Dienstvertrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die Einzelheiten des Dienstverhältnisses werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Diözesanleitung und dem Erzbischöflichen Ordinariat geregelt, der die besondere Situation des Wahlamtes berücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Abweichungen im Wahlverfahren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Entgegen § 2 beginnt die Amtszeit der hauptamtlichen Diözesanleitung am 1. Juli und endet am 30. Juni. In besonderen Fällen kann der Wahlausschuss eine davon maximal sechs Monate abweichende Amtszeit festlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Entgegen § 5 Absatz 2 wird bei Wahlen zur hauptamtlichen Diözesanleitung die Vorschlagsliste in der Diözesanversammlung nur eröffnet, wenn sich keine oder nur eine fristgerecht vorgeschlagene Person entsprechend §15.1 Absatz 2 zur Kandidatur bereiterklärt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§16 Kassenprüfer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das Amt der Kassenprüfer*innen ist wählbar, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 5 des Gesetzes zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg) in der jeweils geltenden Fassung unterschrieben hat oder seine Bereitschaft hierzu erklärt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. voll geschäftsfähig ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. zur Wahl vorgeschlagen ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. sich zur Kandidatur bereit erklärt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§17 sonstige Wahlämter</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für sonstige Wahlämter ist wählbar, wer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 5 des Gesetzes zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg) in der jeweils geltenden Fassung unterschrieben hat oder seine Bereitschaft hierzu erklärt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Wählbarkeitsvoraussetzungen des Gremiums erfüllt, in welches er*sie entsendet wird,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. mindestens beschränkt geschäftsfähig ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. zur Wahl vorgeschlagen ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. sich zur Kandidatur bereit erklärt hat.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es handelt sich hier um die Darstellung aller Änderungen der Wahlordnung aus dem Antrag &quot;A4: Änderung der Satzung und Wahlordnung - Geschlechtervielfalt im BDKJ&quot; für das Einpfelgen von Änderungsanträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Neuerungen sind <em><span class="underline">kursiv-unterstrichen</span></em> dargestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Änderungsanträge zum vorliegenden Antrag in Bezug auf den Wahlordnungsteil können auf dieser Seite vorgeommen werden. Änderungsanträge in Bezug auf die Änderung der Satzung können <a href="https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-satzung-geschlechtervielfa-62963">hier </a>vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Zum ursprünglichen Antrag inkl. Synopsen der Satzung und Wahlordnung sowie der Begründung gelangt ihr hier: <a href="https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/anderung-der-satzung-und-wahlordnung-geschlechtervielfalt-im-bdkj-571">Zum Antrag A4. </a></p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 12:01:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Änderungsmodus: A4 Wahlordnung: [Für Änderungsanträge zu A4] Änderung der Wahlordnung - Geschlechtervielfalt im BDKJ</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50798/amendment/58640</link>
                        <author>Satzungsausschuss</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50798/amendment/58640</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 84 bis 96 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8) Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9) Sind mehr Personen gewählt, als Stellen zu besetzen sind, erhalten <span class="underline"><em>der Reihe nach</em></span> die Personen die Stellen, die <em><span class="underline">unter den Personen, die die satzungsgemäßen Bedingungen an die Zusammensetzung des Gremiums bzw. der Delegationen erfüllen, [Synopse 2] </span></em>die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmgleichheit der Ja-Stimmen ist die Person gewählt, die weniger Nein-Stimmen auf sich vereinigt. Liegt auch eine Stimmgleichheit der Nein-Stimmen vor, wird eine Stichwahl durchgeführt. Bei dieser wird lediglich mit Ja- und Nein-Stimmen abgestimmt und es stehen lediglich die Personen zur Wahl, die von der Stimmgleichheit betroffen sind. Ist auf einem Stimmzettel bei einer Person keine Stimme verzeichnet, so ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Kann auch die Stichwahl nicht entscheiden, entscheidet das Los.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">[Synopse 3 sieht folgende Änderung vor; Abs. 9 findet sich in § 9:]</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 107 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">[Synopse 3:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 159 bis 166 löschen:</h4><div><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><span class="underline"><em>Hauptamtliche Diözesanleiter*innen</em></span></li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><span class="underline"><em>Ehrenamtliche*r geistliche*r Diözesanleiter*in</em></span></li></ol><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><span class="underline"><em>Hauptamtliche*r geistliche*r Diözesanleiter*in</em></span></li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><span class="underline"><em>Ehrenamtliche Diözesanleiter*innen</em></span></li></ol><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline"><em>(2) Von dieser Reihenfolge kann auf Antrag abgewichen werden. Für die Annahme des Antrages ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.</em></span></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline"><em>[Alternative für Abs. 1: Die Wahl der Mitglieder der Diözesanleitung erfolgt in folgender Reihenfolge:</em></span></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 11:55:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A8: Änderung der Wahlordnung - Wählbarkeitsvoraussetzungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50712/amendment/58639</link>
                        <author>DL</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50712/amendment/58639</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 4:</h4><div><p>mindestens beschränkt geschäftsfähig ist und das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">16</ins>. Lebensjahr vollendet hat - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7:</h4><div><p>mindestens beschränkt geschäftsfähig ist und das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">14</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">16</ins>. Lebensjahr vollendet hat - dabei müssen zwei Personen der Diözesanleitung voll geschäftsfähig sein</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Entspricht dem aktuellen Beschluss der Bistumsleitung, sich beim passiven Wahlater an der Landesverordnung bzw. der Kommunlawahlordnugen zu orientieren, bei der nach Beschluss im Landtag vom 29.03.2023 die Absenkung des passiven Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahren beschlossen wurde. Eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit der Satzung wurde hierfür von Seiten des Justitiariats in Aussicht gestellt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 11:35:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7NEU: Verlängerung Satzungsausschuss</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/verlangerung-satzungsausschuss-54335</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/verlangerung-satzungsausschuss-54335</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung verlängert den Auftrag für den bisher eingerichteten Satzungsausschuss. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2025. Er besteht aus vier gewählten Personen und einem Mitglied der Diözesanleitung. Der Ausschuss kann weitere beratende Mitglieder berufen.<br>
Aufgabe des Ausschusses ist die Erstellung eines Vorschlages zur Anpassung der<br>
Satzung zur Umsetzung der Beschlüsse der DV, die Begleitung des Genehmigungsverfahrens der BDKJ-Diözesansatzung, die Beratung der BDKJ-Diözesanleitung bei der Genehmigung von BDKJ-Dekanatssatzungen sowie die Beratung der Jugendverbände in Satzungsfragen.<br><br>
Bei der Wahl der Mitglieder sind die Beschlüsse dieser DV bezüglich geschlechtergerechter Verteilung zu beachten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da unsere aktuell beschlossene Satzung von 2022 noch immer nicht genehmigt worden ist und sich abzeichnet, dass auch in Zukunft Beratungs- und Änderungsbedarfe bei den Satzungen des BDKJ-Diözesanverbandes sowie bei den BDKJ-Dekanatsverbäden anstehen, halten wir es für sinnvoll, die Arbeit des Ausschusses fortzusetzten und dessen Auftrag um weitere zwei Jahre zu verlängern.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 09:31:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A7: Verlängerung Satzungsausschuss</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50677/amendment/58638</link>
                        <author>Linus (DPSG)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50677/amendment/58638</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p>Diözesanleitung bei der Genehmigung von BDKJ-Dekanatssatzungen sowie die Beratung der Jugendverbände in Satzungsfragen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Bei der Wahl der Mitglieder sind die Beschlüsse dieser DV bezüglich geschlechtergerechter Verteilung zu beachten.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Apr 2023 09:28:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I3: Demokratie JETZT! Schlager schmerzt</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/demokratie-jetzt-schlager-schmerzt-5084</link>
                        <author>Jonathan , Lorenz, Mini-Moritz, Conni</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/demokratie-jetzt-schlager-schmerzt-5084</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn ich unser Jingle auf der DV höre und dabi den dringenden Reiz bekomme mich außer Hörweite zu begeben, widerspricht das der Funktionsweise eines Rufliedes!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen Musikdemokratie Jetzt!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beschließen die Einrichtung des Ausschusses &quot;Crew zur Rufliedbestimmung und Arbeit am musikalischen Programm (CRAP)&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Ausschuss bekommt die verantwortungsvolle Aufgabe das musikalische Rahmenprogramm der DV zu gestalten. Der Ausschuss besteht aus zwei Menschen, die auf die Amtszeit von einem Jahr gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich zu den geltenden Satzungsbestimmungen gilt die folgende Wählbarkeitsvorraussetzung: Die Kandidat:innen müssen sich singend vorstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Rechenschaftsbericht ist im Stile einer Oper darzubieten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Qualitätssteigerung!</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 20:46:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5NEU: Leitbild des BDKJ Freiburg</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/leitbild-des-bdkj-freiburg-17452</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/leitbild-des-bdkj-freiburg-17452</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die DV beschließt folgendes Leitbild.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Leitbild BDKJ Diözesanverband Freiburg</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Warum gibt es den BDKJ?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ-Diözesanverband Freiburg repräsentiert die katholischen Jugendverbände als Dachverband. Als demokratischer Jugendverband ist er aktive und kritische Stimme innerhalb der katholischen Kirche. In dieser Funktion bringt der BDKJ-Diözesanverband Freiburg die Bedürfnisse junger Menschen in Kirche, Politik und Gesellschaft mutig und fordernd ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wie agiert der BDKJ?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Katholisch:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der BDKJ steht für eine Kirche, die die Würde und Rechte jedes Menschen achtet - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>junge Menschen verwirklichen sich auf der Grundlage der Botschaft Christi.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>junge Menschen sind befähigt bei der Entwicklung von Kirche, Gesellschaft und Staat mitzuwirken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politisch: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Jugendverbandsarbeit ist wirkungsvoller Akteur der Jugendpolitik.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Jugendverbandsarbeit ist anerkannter Teil der Gesamtkirche.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Jugendverbandsarbeit stößt Weiterentwicklung in Kirche, Gesellschaft und Staat an.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktiv:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unterstützend: Verbände und deren aktuelle Themen und Herausforderungen sind im Blick.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vernetzend: mit und unter den Verbänden besteht ein regelmäßiger Dialog.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was tut der BDKJ?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ-Diözesanverband Freiburg fördert und unterstützt die Tätigkeit seiner Jugendverbände, Gliederungen und Jugendorganisationen. Hierfür nimmt er folgende Aufgaben wahr und richtet seine Lobbyarbeit/ÖA danach aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der BDKJ-Diözesanverband Freiburg …</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ist Servicestelle bei Anliegen sowie Fragen der Verbände und gibt Hilfestellung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>vernetzt die Verbände strukturell und inhaltlich untereinander.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>vertritt gemeinsame Positionen der Verbände in Gesellschaft, Politik und Kirche.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>setzt sich für bessere Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bietet Kindern und Jugendlichen eine Plattform, damit sie ihre Stimme erheben können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>setzt sich für Demokratiebildung aus dem verbandlichen Selbstverständnis von Partizipation und Verantwortungsübername ein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>fördert attraktive Bildungsmöglichkeiten, orientiert an den Lebenswelten junger Menschen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>gestaltet Spiritualität und Glaube authentisch unter Einbeziehung der vielfältigen Lebenswirklichkeiten von jungen Menschen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>vernetzt sich mit Partner*innen aus Kirche, Gesellschaft und Staat und bringt dort die verbandlichen Positionen, Erfahrungen und Perspektiven ein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Leitbild wird für alle über die Website zugänglich gemacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein damit einhergehender Ressourcenprozess wird im DA beraten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einführung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der BDKJ-DV 2020 wurde beschlossen, dass sich der BDKJ zur DV 2022 ein Leitbild gibt, dass in einem partizipativen Prozess entwickelt wird. Dadurch sollen die Mitglieds- und Dekanatsverbände in ihrer Rolle als entscheidende Gestalter*innen des Dachverbandes gestärkt und ernst genommen werden, indem ihre Wünsche und Anliegen an einen Dachverband im Leitbild des BDKJ fest verankert werden.<br>
Das entwickelte Leitbild gibt dann der Diözesanleitung genauere Orientierung, um die Arbeitsschwerpunkte zu benennen, die Ressourcenkapazitäten des BDKJ Diözesanverbandes zu evaluieren und auf eine Priorisierung der Themenfelder hinzuwirken.<br>
Der Antrag wurde bei der DV 2022 auf die DV 2023 verschoben.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 20:17:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsmodus: A4 SatzungNEU: [Für Änderungsanträge zu A4] Änderung der Satzung - Geschlechtervielfalt im BDKJ</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-satzung-geschlechtervielfa-62963</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-satzung-geschlechtervielfa-62963</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Präambel</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die katholischen Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland schließen sich zum „Bund der Deutschen Katholischen Jugend“ (BDKJ) zusammen. Die regionalen Zusammenschlüsse der Jugendverbände wirken in den Diözesen und im Bundesgebiet insbesondere durch ihre Vertretung in den Beschlussorganen und Beratungsgremien des BDKJ an der Meinungs- und Willensbildung des Dachverbandes mit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ besteht als ein Träger kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit in Regionen, Diözesen, Bundesländern und im Bundesgebiet. Durch seine Jugendverbände wirkt der BDKJ in den Pfarreien und an anderen Orten der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ will die Selbstverwirklichung junger Menschen und eine menschenwürdigere Gesellschaft auf der Grundlage der Botschaft Christi in Mitverantwortung für die Gesamtheit des Volkes Gottes, in Einheit mit der Gesamtkirche und in Übereinstimmung mit den Grundrechten anstreben. Darum will er zur ständigen Wertorientierung und Standortüberprüfung junger Menschen und ihrer Gruppierungen beitragen und deren Mitwirkung bei der je spezifischen Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen fördern und betreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ fördert und unterstützt die Tätigkeit seiner Jugendverbände und Gliederungen. Auf dieser Grundlage führt er Bildungsmaßnahmen und Aktionen durch und vertritt die gemeinsamen Interessen in Kirche, Gesellschaft und Staat. Die Aufgaben werden verwirklicht durch Information, Koordination und Kooperation innerhalb des BDKJ, durch Öffentlichkeitsarbeit und durch Zusammenarbeit mit anderen Kräften in Kirche, Gesellschaft und Staat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Leitung des BDKJ wirken Lai*innen und Priester partnerschaftlich zusammen. Die Personen, die in das Amt der Geistlichen Verbandsleitung gewählt werden, bringen in den BDKJ den pastoralen Auftrag ein, den sie von der zuständigen kirchlichen Leitung erhalten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Name, Organisation, Mitgliedschaft</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§1 Organisation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Freiburg wird von den Jugendverbänden und von seinen Gliederungen in der Erzdiözese Freiburg gebildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der BDKJ Diözesanverband soll nach kirchlichem Recht als privater Verein von Gläubigen ohne kirchliche Rechtspersönlichkeit gemäß cann. 298-311, 321 ff. CIC anerkannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§2 Name</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verband führt den Namen „Bund der Deutschen Katholischen Jugend Diözesanverband Freiburg“, kurz „BDKJ Diözesanverband Freiburg“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Gliederungen des BDKJ Diözesanverbandes Freiburg führen den Verbandsnamen mit einem regionalen Namenszusatz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Verbandszeichen wird von der BDKJ-Hauptversammlung verbindlich festgelegt. Zur Benutzung des Verbandszeichens sind nur die Gliederungen des BDKJ berechtigt. Die Jugendverbände sind berechtigt, das Verbandszeichen als Zusatz zu ihrem eigenen Verbands- oder Organisationszeichen zu benutzen, um damit die Zugehörigkeit zum BDKJ auszudrücken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§3 Jugendverbände</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Jugendverbände im BDKJ sind auf Dauer angelegte, selbstständige, demokratische, katholische Zusammenschlüsse, denen Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Mitarbeiter*innen freiwillig angehören. In den Jugendverbänden wird die Kinder- und Jugendarbeit von jungen Menschen nach dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Sie bringen die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Jugendverbände im BDKJ verantworten ihre pädagogische, pastorale und politische Arbeit selbst. Sie führen die Ausbildung und Fortbildung ihrer Leitungskräfte und Mitarbeiter*innen durch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§4 Gliederungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der BDKJ Diözesanverband Freiburg ist regional strukturiert in Dekanate, deren territoriale Ausdehnung den Grenzen der Dekanate im Erzbistum Freiburg entspricht (Dekanatsgebiet). In den Dekanaten werden keine Dekanatsverbände gebildet, sie können aber durch den Zusammenschluss von Jugendverbänden entstehen. Es können im Dekanat weitere Gliederungen gebildet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Dekanatsverbände sind Zusammenschlüsse der Jugendverbände und weiteren Gliederungen des BDKJ im Dekanat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Bundesvorstand ordnet die Gliederungen der Jugendverbände auf Grundlage ihrer Satzungen der jeweiligen Ebene der entsprechenden Gliederung des BDKJ zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Soweit in einem Dekanat nur ein Jugendverband besteht, kann diesem mit einem Einverständnis vom Diözesanausschuss die Wahrnehmung von Aufgaben des BDKJ übertragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§5 Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft von Jugendverbänden, auch wenn deren Mitglieder juristische Personen sind, setzt voraus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Erfüllung der in §3 genannten Voraussetzungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Anerkennung des Grundsatzprogramms und der Ordnungen des BDKJ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. verantwortliche Mitarbeit im BDKJ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Bedeutung für die Ebene, auf der sie aufgenommen werden sollen, insbesondere die Erfüllung einer festgelegten Mindestgröße und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Entrichtung eines Beitrags. Die Beitragshöhe, das Verfahren der Beitragserhebung und die Aufteilung des Beitrags auf die Gliederungen des BDKJ werden auf Vorschlage der Bundeskonferenz der Jugendverbände von der Hauptversammlung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitgliedschaft von Jugendverbänden auf Diözesanebene setzt neben der Erfüllung der in Absatz 1 genannten Bedingungen voraus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Eine eigene Satzung, die den Ordnungen des BDKJ nicht widerspricht und die Mitgliedschaft im BDKJ ausspricht,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Bildung eines obersten beschlussfassenden Organs,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Wahl einer verantwortlichen Verbandsleitung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. eine Anzahl von zusammen mindestens 200 natürlichen Personen als Mitglieder in mindestens zwei Dekanaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitgliedschaft von Jugendverbänden auf Dekanatsebene setzt neben der Erfüllung der in Absatz 1 genannten Bedingungen voraus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Eine eigene Satzung, die den Ordnungen des BDKJ nicht widerspricht und die Mitgliedschaft im BDKJ ausspricht,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) die Bildung eines obersten beschlussfassenden Organs und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) die Wahl einer verantwortlichen Verbandsleitung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. eine Anzahl von zusammen mindestens 20 natürlichen Personen als Mitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jugendverbände, die den Basisbeitrag als Mitgliedsbeitrag zahlen, haben beratende Stimme in allen Organen des BDKJ. Jugendverbände, die einen über diesen Basisbeitrag hinausgehenden Mitgliedsbeitrag zahlen, der von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Bundeskonferenz der Jugendverbände beschlossen wird, haben Stimmrecht in den Organen des BDKJ.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Jugendverbände teilen Änderungen ihrer Satzung dem Vorstand der entsprechenden Gliederung des BDKJ mit, der sie auf die Vereinbarkeit mit den Ordnungen überprüft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§6 Aufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Jugendverbände können, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Mitgliedschaft nach §5 belegt sind, für die Diözese von der Diözesanversammlung nach Anhörung der Diözesankonferenz der Jugendverbände und für das Dekanat von der Dekanatsversammlung jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in den BDKJ aufgenommen werden. Existiert kein BDKJ im Dekanat, entscheidet die Diözesanversammlung über die Aufnahme in den BDKJ.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der zuständige Vorstand ist verpflichtet, Gruppierungen, die Anschluss an den BDKJ suchen, über die bestehenden Jugendverbände des BDKJ zu informieren und ihnen eine Mitarbeit in einem dieser Jugendverbände zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Beschluss über die Aufnahme eines Jugendverbands in der Diözese bedarf der Zustimmung des Bundesvorstandes. Gegen die Verweigerung der Zustimmung kann die Diözesanversammlung den Hauptausschuss des Bundesverbandes anrufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Beschluss über die Aufnahme eines Jugendverbands im Dekanat bedarf der Zustimmung der Diözesanleitung. Gegen die Verweigerung der Zustimmung kann die Dekanatsversammlung die Diözesanversammlung anrufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Gliederungen von Jugendverbänden können durch den Aufnahmebeschluss die Mitgliedschaft in den Gliederungen des BDKJ erwerben. Dies ist im Aufnahmebeschluss zu dokumentieren. Der jeweilige Vorstand informiert die Gliederungen über diesen Aufnahmebeschluss. Wird dieser Beschluss nicht gefasst, werden die Gliederungen des Jugendverbands durch Antrag Mitglied in den Dekanatsverbänden des BDKJ. Eine Beschlussfassung darüber erfolgt nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Dem BDKJ in der Erzdiözese Freiburg gehören derzeit folgende Jugendverbände an</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Christliche Arbeiterjugend (CAJ),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Diözesaner Dachverband Ministrant*innen Freiburg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. DJK Sportjugend,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Junge Aktion der Ackermann-Gemeinde,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Katholische junge Gemeinde (KjG),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Katholische Studierende Jugend (KSJ),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Kolpingjugend,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. Pfadfinderinnenschaft St. Georg (PSG),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>11. Schönstatt Mannesjugend (SMJ)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Diözesanleitung informiert den Bundesvorstand über die Aufnahme von Jugendverbänden. Die Dekanatsleitung informiert die Diözesanleitung über Aufnahme von Jugendverbänden im Dekanat, diese informiert den Bundesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§7 Ruhen der Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Ein Jugendverband kann durch schriftliche Erklärung seine Mitgliedschaft imBDKJ in der Diözese oder im Dekanat ruhen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Nimmt ein Jugendverband die Mitwirkungsrechte in den Organen des BDKJ in der Diözese oder im Dekanat seit mehr als einem Jahr nicht wahr, ruht die Mitgliedschaft in der jeweiligen Gliederung. Die notwendigen Feststellungen hat der zuständige BDKJ-Vorstand zu treffen. Der Jugendverband ist über die Feststellung schriftlich in Kenntnis zu setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Ruhen der Mitgliedschaft endet, sobald die Leitung des betroffenen Jugendverbandes ihre Mitarbeit wiederaufnimmt und dies dem jeweiligen BDKJ-Vorstand schriftlich mitteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Beitragspflicht besteht während des Ruhens weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§8 Ende der Mitgliedschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Austritt mit schriftlicher Erklärung der Leitung des Jugendverbandes zum 31.12. des Jahres,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Auflösung des Jugendverbandes oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausschluss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jugendverbände können vom jeweiligen obersten beschlussfassenden Organ auf Antrag des BDKJ-Vorstandes, der Leitung eines Jugendverbandes oder dem Vorstand einer Gliederung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Jugendverbandes ist zulässig, wenn dieser</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die gemeinsamen Grundlagen des BDKJ verlässt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. das Ansehen des BDKJ schwer schädigt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Voraussetzungen der Mitgliedschaft nach § 5 nicht mehr erfüllt oder</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. mehr als drei Jahre seine Mitwirkungsrechte nicht wahrgenommen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Ausschluss eines Jugendverbandes auf Diözesanebene wegen § 5 Absatz 2 ist nur möglich, soweit der Jugendverband in weniger als zwei Dekanaten tätig ist oder weniger als 100 Mitglieder aufweist. Wird ein Jugendverband wegen fehlender Mindestgröße oder wegen fehlender Mitwirkung aus dem BDKJ ausgeschlossen, besteht die Mitgliedschaft seiner Gliederungen in den Gliederungen des BDKJ fort, sofern die Leitung der jeweiligen Gliederung des betroffenen Verbandes dies innerhalb von drei Monaten schriftlich erklärt. Dienotwendigen Feststellungen hat der jeweilige BDKJ-Vorstand zu treffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Diözesanversammlung kann Jugendverbände im BDKJ im Bundesgebiet, die Dekanatsversammlung kann Jugendverbände im BDKJ im Bundesgebiet und in der Diözese nicht ausschließen oder deren Tätigkeit verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Diözesanleitung informiert den Bundesvorstand über das Ende der Mitgliedschaft von Jugendverbänden in der Diözese und im Dekanat. Die Dekanatsleitung informiert die Diözesanleitung über das Ende der Mitgliedschaft von Jugendverbänden im Dekanat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Der BDKJ in der Erzdiözese Freiburg</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§9 Organe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Organe des Diözesanverbandes sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Diözesanversammlung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Diözesankonferenz der Jugendverbände,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Diözesanleitung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. der Diözesanausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§10 Diözesanversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes. Ihre Aufgaben sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Beschlussfassung über die Diözesanordnung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden in der Diözese,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Wahl der Diözesanleitung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Wahl der Mitglieder des Diözesanausschusses,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte von Diözesanleitung und Diözesanausschuss,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Beschlussfassung über die Aufnahme von Jugendverbänden im Dekanat, soweit kein Dekanatsverband existiert,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Beschlussfassung über den Widerspruch gegen die Verweigerung der Aufnahme eines Jugendverbands in einen Dekanatsverband,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. die Wahl der Vertreter*innen und deren Stellvertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. die Wahl der Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Landesarbeitskreis Jugendpolitik,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. die Wahl der Mitglieder in den von der Diözesanversammlung eingesetzten Ausschüssen und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>11. die Wahl von mindestens zwei Kassenprüfer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Diözesanleitungen bzw. Vertreter*innen der nach § 5 Absatz 4 stimmberechtigten Jugendverbände mit 30 Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Dekanatsleitungen bzw. Vertreter*innen der Dekanatsverbände mit bis zu 30 Stimmen gemäß Absatz 2a und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die stimmberechtigen Mitglieder der Diözesanleitung<br><span class="underline"><em>Die Stimmen der einzelnen Delegationen sollen dabei geschlechtergerecht verteilt werden.</em></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(a) Zur Ermittlung der Stimmenzahl nach Absatz 2 Ziffer 2 wird die Mitgliederzahl der Jugendverbände nach §5 Absatz 4 Satz 2 auf dem Gebiet der entstandenen Dekanatsverbände durch die Mitgliederzahl der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 auf Diözesanebene geteilt, mit 30 multipliziert und anschließend kaufmännisch gerundet. Diese Zahl gilt unter Voraussetzung der folgenden Nebenbedingungen. Sollten diese Nebenbedingungen einander widersprechen, gelten sie in der Reihenfolge wie aufgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Es werden nie mehr Stimmen verteilt als in Absatz 2 Ziffer 2 beschrieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Jeder Dekanatsverband erhält mindestens 1 Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Kein Dekanatsverband erhält mehr als 4 Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Die Stimmenzahl nach Absatz 2 Ziffer 2 beträgt mindestens 19 Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(b) Die nach Absatz 2a errechneten Stimmen werden auf die entstandenen Dekanatsverbände nach dem Höchststimmzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers unter Berücksichtigung der Nebenbedingungen verteilt. Die entsprechende Feststellung trifft die Diözesanleitung und informiert die Dekanatsverbände darüber.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände legt den Stimmenschlüssel für die Vertretung der Jugendverbände fest. Jeder Jugendverband erhält mindestens zwei und höchstens sieben Stimmen proportional zur Mitgliederzahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beratende Mitglieder der Diözesanversammlung sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Je ein*e Vertreter*in der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 1,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. der Bundesvorstand,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitglieder der Diözesanleitung, soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Mitglieder des Diözesanausschusses, soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Referent*innen der Diözesanleitung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der/die Landesreferent*in,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Mitglieder der Ausschüsse der Diözesanversammlung und der Diözesankonferenz der Jugendverbände soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. (a) die gewählten Leitungen der nach § 5 Absatz 4 stimmberechtigten Jugendverbände und der Dekanatsverbände soweit sie nicht stimmberechtigt sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(b) die gewählten Diözesanleitungen der Jugendverbände mit beratender Stimme nach § 5 Absatz 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. ein*e Vertreter*in des Diözesanrates,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. der Beauftragte des Erzbischofs für kirchliche Jugendarbeit im Ordinariat,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>11. der Diözesanjugendpfarrer,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>12. der/die Leiter*in der Abteilung Jugendpastoral,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>13. der/die Leiter*in des Referats Jugendpastorale Teams</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Gäste der Diözesanversammlung sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Referent*innen der Jugendverbände,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Jugendreferent*innen der Abteilung Jugendpastoral,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. der/die Landesjugendpfarrer*in der ev. Jugend und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. zwei Vertreter*innen der Ministrant*innenarbeit in der Diözese.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Diözesanversammlung wird von der Diözesanleitung schriftlich einberufen und geleitet. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Bei Wahlen, Abwahlen, Ordnungsänderungen und Auflösung des Diözesanverbandes ist die Diözesanversammlung vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Anträge auf Abwahl einer Person, die das Amt der Geistlichen Verbandsleitung wahrnimmt, sind unter Angabe der Gründe der Antragstellenden vier Wochen vor der Diözesanversammlung dem Erzbischof zur Stellungnahme zuzuleiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Diözesanversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung stattfinden. Die Diözesanleitung bestimmt die Tagungsform der Versammlung und weist in der Einladung auf diese hin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Diözesankonferenz der Jugendverbände</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände berät die Diözesanversammlung und die Diözesanleitung. Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen und ist vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden, die nur in der Diözese arbeiten, zu hören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Jugendverbände sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Diözesanleitungen bzw. Vertreter*innen der nach § 5 Absatz 4 stimmberechtigten Jugendverbände mit zwölf Stimmen und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Diözesanleitung des BDKJ mit zwei Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände legt den Stimmenschlüssel für die Vertretung der Jugendverbände fest. Jeder Jugendverband erhält mindestens eine und höchstens zwei Stimmen proportional zur Mitgliederzahl.<em><span class="underline"> Die Stimmen sollen dabei geschlechtergerecht verteilt werden.</span></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Beratende Mitglieder sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die übrigen stimmberechtigten Mitglieder der Leitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. je ein*e Vertreter*in der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 1,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitglieder der Diözesanleitung soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Mitglieder des Diözesanausschusses soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Referent*innen der Diözesanleitung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Mitglieder der Ausschüsse der Diözesankonferenz der Jugendverbände soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. der Diözesanjugendpfarrer und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. der*die Leiter*in der Abteilung Jugendpastoral.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände wird von der Diözesanleitung schriftlich einberufen und von ihr geleitet. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Sie muss einberufen werden, wenn es ein Viertel der Jugendverbände verlangt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Diözesankonferenz der Jugendverbände kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung stattfinden. Die Diözesanleitung bestimmt die Tagungsform der Versammlung und weist in der Einladung auf diese hin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§12 Diözesanleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Aufgaben der Diözesanleitung sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Leitung des Diözesanverbandes, seiner Einrichtungen und Unternehmungen und der Diözesanstelle,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Vertretung des Diözesanverbandes in Kirche, Gesellschaft und Staat,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitarbeit im Bundesverband und in der Landesarbeitsgemeinschaft des BDKJ, im Diözesanrat der Katholiken und im Landesjugendring,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Organe des BDKJ in der Diözese und im Bundesgebiet und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Mitwirkung bei den Aufgaben der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit in der Diözese,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Information der Gliederungen über den Erwerb der Mitgliedschaft eines Jugendverbandes in den Gliederungen des BDKJ,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme eines Jugendverbandes in einen Dekanatsverband,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. die Feststellung zum Ruhen der Mitgliedschaft,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. die Information des Bundesvorstands über die Aufnahme und das Ende von Mitgliedschaften von Jugendverbänden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. die Erstellung eines Rechenschaftsberichts,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>11. die Genehmigung von Dekanatsordnungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmberechtigte Mitglieder in der Diözesanleitung sind <em><span class="underline">bis zu:<br>
• zwei Diözesanleiter*innen, die mit der geistlichen Verbandsleitung beauftragt sind,<br>
• zwei Diözesanleiter*innen, die die Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen und<br>
• zwei Diözesanleiter*innen, die die Aufgabe hauptamtlich wahrnehmen.<br>
Von den je zwei Stellen muss die eine durch eine weibliche Person oder eine Person, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfindet und die andere durch eine männliche Person oder eine Person, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfindet, besetzt werden.<br>
Für das Amt der geistlichen Verbandsleitung ist wählbar, für wen die Zustimmung des Erzbischofs vorliegt.</span></em><br><br>
Die Mitglieder der Diözesanleitung, die die Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen, können für ihren Arbeits- und Zeitaufwand pauschale Vergütungen nach § 3 Nr. 12 oder Nr. 26a EStG in angemessener Höhe erhalten. Über die Gewährung und Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet der Diözesanausschuss unter Beachtung steuerrechtlicher Grundsätze. Die stimmberechtigten Mitglieder der Leitung werden von der Diözesanversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Gewählt werden können Personen, die Mitglied eines Jugendverbandes des BDKJ sein sollen. Näheres regelt die Wahlordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Beratende Mitglieder sind die Referent*innen der Diözesanleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§13 Diözesanausschuss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Diözesanausschuss berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes. Ausgenommen sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die der Diözesanversammlung vorbehaltenen Zuständigkeiten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die der Diözesankonferenz der Jugendverbände vorbehaltenen Zuständigkeiten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Auflösung des BDKJ-Diözesanverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Er berät und unterstützt die Diözesanleitung und kontrolliert die Umsetzung der Beschlüsse der Organe des Diözesanverbandes. Der Diözesanausschuss beschließt über die Übertragung von Aufgaben an einen Jugendverband, soweit in einer weiteren Gliederung nur ein solcher existiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dem Diözesanausschuss sind insbesondere folgende Aufgaben übertragen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Vorbereitung und die Nachbereitung der Diözesanversammlung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Feststellung des Haushaltsplanes,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Genehmigung des Jahresabschlusses und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Schlichtung bei Konflikten zwischen BDKJ-Diözesanleitung, Dekanatsverbänden oder Jugendverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. fünf gewählte Mitglieder aus den Reihen der Jugendverbände,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. drei gewählte Mitglieder aus den Reihen der Dekanatsverbände, sofern mindestens ein Dekanatsverband entstanden ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Diözesanleitung.<br><em><span class="underline">Von den Stellen der Jugendverbände und Dekanatsverbände entfallen jeweils die Hälfte der vorgesehenen Plätze auf weibliche Personen oder Personen, sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Die verbleibende Stelle wird je unabhängig vom Geschlecht besetzt.</span></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Vertreter*innen der Jugendverbände und Dekanatsverbände werden durch die Diözesanversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitgliedschaft ist persönlich, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beratende Mitglieder des Diözesanausschusses sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Mitglieder der Diözesanleitung soweit sie nicht stimmberechtigt sind und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Referent*innen der Diözesanleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Diözesanausschuss wird von der Diözesanleitung schriftlich einberufen und geleitet. Er tagt mindestens zweimal jährlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Diözesanausschuss kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung stattfinden. Die Diözesanleitung bestimmt die Tagungsform der Versammlung und weist in der Einladung auf diese hin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Diözesanversammlung kann alle Beschlüsse des Diözesanausschusses ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§14 Einrichtung von Ausschüssen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Organe des Diözesanverbandes können zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse einsetzen. Diese sind verpflichtet, dem einsetzenden Organ über ihre Tätigkeit zu berichten und sind berechtigt, an dieses Anträge zu stellen. Das einsetzende Organ legt die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses und deren Amtszeit fest.<em><span class="underline"> Dabei entfallen je die Hälfte der vorgesehenen Stellen auf weibliche Personen oder Personen, sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Im Fall einer ungeraden Anzahl an Stellen wird die verbleibende Stelle unabhängig vom Geschlecht besetzt.</span></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§15 Kassenprüfung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfung der Finanznachweise und der Kasse erfolgt mindestens einmal im Jahr durch mindestens zwei von der Diözesanversammlung gewählte Kassenprüfer*innen. Diese haben der Diözesanversammlung über die Buch- und Kassenführung einen Bericht abzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§16 Der BDKJ und die Referate Jugendpastorale Teams und Fach- und Servicestellen in der Abteilung Jugendpastoral im Erzb. Seelsorgeamt </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der BDKJ, das Referat Jugendpastorale Teams und das Referat Fach- und Servicestellen in der Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt arbeiten zusammen. Die Zusammenarbeit wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt, die der Zustimmung der Diözesanversammlung des BDKJ bedarf. Diese beinhaltet insbesondere Vereinbarungen über</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. das Zusammenwirken bei gemeinschaftlichen Aufgaben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Fragen der Dienst- und der Fachaufsicht,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Fragen des Haushaltes, soweit sie die Finanzierung der gemeinsamen Aufgaben betreffen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Art der Mitwirkung bei der Anstellung von Verbandsreferent*innen und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Art der Mitwirkung bei der Anstellung von Dekanatsjugendreferent*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Diözesanstelle des BDKJ ist eine Dienststelle im Referat Jugendverbände in der Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. Ihre Organisation und Leitung ist Aufgabe der Diözesanleitung. Sie hat die Fachaufsicht über die Mitarbeiter*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§17 Rechtsgeschäftliche Vertretung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die rechtsgeschäftliche Vertretung des BDKJ Diözesanverbandes wird von zwei voll geschäftsfähigen Mitgliedern der Diözesanleitung gemeinschaftlich wahrgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ in Baden-Württemberg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§18 Landesarbeitsgemeinschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der BDKJ Diözesanverband Freiburg arbeitet mit dem Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart in der Landesarbeitsgemeinschaft des BDKJ in Baden-Württemberg zusammen. Ziel der Landesarbeitsgemeinschaft ist die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben des BDKJ in Baden-Württemberg und die gemeinsame Interessenvertretung im politischen Bereich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Näheres regelt die Ordnung der Landesarbeitsgemeinschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Der BDKJ im Dekanat</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§19 Struktur, Aufgaben und Organisation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im Rahmen der räumlichen Struktur gemäß § 4 Absatz 1 können durch den Zusammenschluss von Jugendverbänden BDKJ Dekanatsverbände entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Aufgaben der Dekanatsverbände sind die Interessenvertretung in Kirche, Gesellschaft und Staat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ein Dekanatsverband stellt durch geeignete, demokratisch legitimierte Strukturen die Erfüllung dieser Aufgaben sicher. Er richtet dazu eine Dekanatsversammlung ein und gibt sich eine eigene Ordnung. Diese beschreibt unter Beachtung der Mindestanforderungen der §§ 20-23 die Zusammensetzung und die Aufgaben der Dekanatsversammlung. Dabei ist auch die Erfüllung der Aufgaben nach § 6 Absatz 5 Satz 3 und § 7 Absatz 2 Satz 2 sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Dekanatsordnung kann weitere Organe vorsehen, insbesondere eine Dekanatsleitung. Die Mindestanforderungen der §§ 20 und 22 sind zu beachten. Die Dekanatsordnung kann abweichende Bestimmungen zu den Regelungen des § 4 Absatz 1 Satz 3 treffen. Die Dekanatsordnung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Dekanatsversammlung beschlossen und geändert werden. Die Ordnung und ihre Änderung bedürfen der Genehmigung des Diözesanvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Dekanatsverbände können eigene Rechts- und Vermögensträger gründen. Die Satzung dieser bedarf der Zustimmung der Diözesanleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§20 Dekanatsversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Dekanatsversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Dekanatsverbandes. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Dekanatsverbandes. Ihre Aufgaben sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgaben nach §19 Absatz 2,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Beschlussfassung über die eigene Ordnung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden im Dekanat,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Wahl der Dekanatsleitung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Dekanatsleitung, soweit diese in der Dekanatsordnung vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Dekanatsversammlung sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Vertreter*innen der nach § 5 Absatz 4 stimmberechtigten Jugendverbände,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Vertreter*innen der im Dekanat bestehenden weiteren Gliederungen des BDKJ, soweit diese in der Dekanatsordnung vorgesehen sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitglieder der Dekanatsleitung, soweit diese in der Dekanatsordnung vorgesehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Dekanatsordnung trifft eine Regelung zur Stimmverteilung unter den stimmberechtigten Mitgliedern der Dekanatsversammlung. Dabei erhält jeder Jugendverband sowie jede weitere bestehende Gliederung im Dekanat, soweit diese vorgesehen sind, mindestens eine Stimme. <em><span class="underline">Die Delegationen sollen dabei geschlechtergerecht besetzt sein.</span></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Beratende Mitglieder der Dekanatsversammlung sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. je ein*e Vertreter*in der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 1,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die BDKJ-Diözesanleitung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitglieder der Ausschüsse der Versammlung, soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die gewählten Leitungen der Jugendverbände, soweit sie nicht stimmberechtigt sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. ein*e Vertreter*in des Dekanatsrates,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der Dekan sowie der*die Dekanatsjugendseelsorger*in und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die*der zuständige Jugendreferent*in des Jugendpastoralen Teams.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Dekanatsversammlung wird von der Dekanatsleitung einberufen und geleitet. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Soweit in der Dekanatsordnung keine Dekanatsleitung vorgesehen ist, wählt die Dekanatsversammlung aus ihrer Mitte eine Leitung für ein Jahr, die die Leitung und Einberufung der Dekanatsversammlung sowie die Sicherstellung eines Ergebnisprotokolls übernimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Dekanatsversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung stattfinden. Die Dekanatsleitung bestimmt die Tagungsform der Versammlung und weist in der Einladung auf diese hin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§21 Dekanatsleitung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Aufgaben der Dekanatsleitung sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Leitung des Dekanatsverbandes, seiner Einrichtungen und Unternehmungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Vertretung des Dekanatsverbandes in Kirche, Gesellschaft und Staat,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Mitarbeit im Diözesanverband, im Dekanatsrat der Katholiken, in den Kreis- bzw. Stadtjugendring/en und in den Jugendhilfeausschüssen/ im Jugendhilfeausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Organe des BDKJ im Dekanat, in der Diözese und im Bundesgebiet und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Mitwirkung bei den Aufgaben der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmberechtigte Mitglieder in der Dekanatsleitung sind <em><span class="underline">bis zu vier</span></em> Personen. Eine dieser Personen ist mit der Geistlichen Verbandsleitung beauftragt. <em><span class="underline">Dabei entfallen je die Hälfte der Stellen auf weibliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden</span></em>. Für das Amt der geistlichen Verbandsleitung ist wählbar, für wen die Zustimmung des Erzbischofs vorliegt. Die Mitglieder der Leitung werden von der Dekanatsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Erweiterung der Zahl der Mitglieder der Dekanatsleitung kann nur <em><span class="underline">um eine gerade</span></em> Anzahl <em><span class="underline">erfolgen</span></em>. Gewählt werden können Personen, die Mitglied eines Jugendverbandes des BDKJ sein sollen. Näheres regelt die Wahlordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§22 Rechtsgeschäftliche Vertretung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Dekanatsverbandes soll von zwei voll geschäftsfähigen Personen der Dekanatsleitung gemeinschaftlich wahrgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§23 Einrichtung von Ausschüssen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Dekanatsversammlung kann zur Vorbereitung und Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse einsetzen. Diese sind verpflichtet, der Dekanatsversammlung über ihre Tätigkeit zu berichten und sind berechtigt, an diese Anträge zu stellen. Die Dekanatsversammlung legt die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses und deren Amtszeit fest. <em><span class="underline">Dabei entfallen je die Hälfte der vorgesehenen Stellen auf weibliche Personen oder Personen, sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Im Fall einer ungeraden Anzahl an Stellen wird die verbleibende Stelle unabhängig vom Geschlecht besetzt.</span></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§24 Kooperation mit dem Jugendpastoralen Team</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Dekanatsjugendbüro kann Dekanatsstelle des Dekanatsverbandes sein. Der BDKJ-Dekanatsverband ist im Rahmen der von ihm wahrgenommen Aufgaben verantwortlich für die Organisation und Leitung der Dekanatsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Dekanatsverband wirkt bei der Anstellung der Jugendreferent*innen im Dekanat mit. Die Art der Mitwirkung regelt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem BDKJ-Diözesanverband, dem Referat Jugendpastorale Teams und dem Referat Fach- und Servicestellen in der Abteilung Jugendpastoral.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Schlussbestimmungen</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§25 Zweck, Gemeinnützigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verband versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zweck des Verbandes ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch die Pflege der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendpastoral und durch die Mitgestaltung der Jugend- und Gesellschaftspolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zweck des Verbandes ist die Förderung der Jugendhilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die gemeinnützigen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Aufgaben der Katholischen Jugendarbeit und Jugendseelsorge des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend. Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII führt der Verband eigene Angebote der Jugendarbeit durch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Verband widmet sich der Beschaffung und Weitergabe der erforderlichen Geld- und Sachmittel für seine satzungsmäßigen Zwecke. Die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln erfolgt ausschließlich zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Mitglieder des Verbandes, die selbst nicht steuerbegünstigt sind, erhalten keine Mittel des Verbandes und daraus finanzierte Leistungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Es darf keine Person durch Ausgaben begünstigt werden, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Bei Auflösung des Diözesanverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des BDKJ an die Erzdiözese Freiburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, kirchliche Zwecke der kirchlichen Jugendarbeit im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat. Die Auflösung des Diözesanverbandes, sowie eine Änderung seines Verbandszweckes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit im Außenverhältnis der Genehmigung durch den Ordinarius.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Bei Auflösung eines Dekanatsverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Dekanatsverbandes an den BDKJ Diözesanverband Freiburg, der es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der kirchlichen Jugendarbeit zu verwenden hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§26 Kirchliche Ausrichtung des Diözesanverbandes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Diözesanverband und seine Organe unterstehen der Aufsicht des Erzbischofs von Freiburg, die durch das Erzbischöfliche Ordinariat ausgeübt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Diözesanleitung unterrichtet das Erzbischöfliche Ordinariat und den Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg über ihre Tätigkeit und ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung durch Übersendung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses. Dem Erzbischöflichen Ordinariat, dem Rektor des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes und dessen Beauftragten sowie dem Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg bleiben das Recht vorbehalten, weitere Auskünfte zu verlangen, Einsicht in die Bücher und Verbandsunterlagen zu nehmen sowie Prüfungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Folgende Rechtsgeschäfte/Rechtsakte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit im Außenverhältnis der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariates Freiburg:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Wahl von Priestern, Diakonen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des pastoralen und katechetischen Dienstes in Leitungsämtern,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen belastet sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. der Erwerb, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sowie die Belastung von Grundstücken,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Begründung, Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken Dritter,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen, die Abgabe von Garantieerklärungen und die Übernahme von Fremdverpflichtungen (Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Bürgschaft und vergleichbare Risikogeschäfte) mit einem Gegenstandswert von 15.000 EUR und höher und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Gründung von Vereinen und Gesellschaften, der Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen jeder Art, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Dritte sowie die Begründung und Beendigung von Mitgliedschaften oder Beteiligungen bei Rechtspersonen, deren Zweck auf den Betrieb einer kirchlichen, sozialen oder pädagogischen Einrichtung gerichtet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Verband wendet die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung an. Der Verband schließt mit seinen angestellten Mitarbeiter*innen Arbeitsverträge nach den arbeitsrechtlichen Regelungen des Erzbistums Freiburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Verband und seine Organe verpflichten sich zur Anwendung der im Rahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt und zur Intervention bei sexuellem Missbrauch vom Erzbischof von Freiburg in Kraft gesetzten diözesanen Gesetze, Ordnungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichen Fassung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§27 Abstimmungsregeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Beschlüsse (Abstimmungen und Wahlen) werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit die Diözesanordnung oder die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei Abwahlen, Ordnungsänderungen, Änderungen der Geschäftsordnung und bei der Auflösung des BDKJ entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei Abstimmungen werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht gezählt. Bei Wahlen gelten Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen als abgegeben. Wird die erforderliche Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Kandidaten bzw. keiner Kandidatin erreicht, so werden in einem dritten Wahlgang Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mehr gezählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Feststellung der notwendigen Mehrheit bleiben ruhende Mitgliedschaften unberücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei Wahlen zu Ausschüssen kann durch die Geschäftsordnung anderes vorgesehen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§28 Inkrafttreten, Änderungen, Schlussbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Ordnung und ihre Änderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Diözesanversammlung sowie der Genehmigung durch den BDKJ-Bundesvorstand und durch den Ordinarius der Erzdiözese Freiburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Diözesanordnung tritt nach Beschluss der Diözesanversammlung vom 09.04.2022, der Zustimmung des Bundesvorstandes am __.__.____ und der Zustimmung des Ordinarius am __.__.____ in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Dekanatsverbände passen ihre Ordnungen dieser Diözesanordnung an. Dekanatsverbände, die dies bis spätestens31.12.2022 nicht getan haben, verlieren ab der Diözesanversammlung 2023 ihr Stimmrecht in allen Organen des BDKJ. Diese Regelung gilt, bis sie ihre Ordnung der neuen Diözesanordnung angepasst haben. Die entsprechenden Feststellungen hat die Diözesanleitung zu treffen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es handelt sich hier um die Darstellung aller Änderungen der Satzung aus dem Antrag &quot;A4: Änderung der Satzung und Wahlordnung - Geschlechtervielfalt im BDKJ&quot; für das Einpfelgen von Änderungsanträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Neuerungen sind <em><span class="underline">kursiv-unterstrichen</span></em> dargestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Änderungsanträge zum vorliegenden Antrag in Bezug auf den Satzungsteil können auf dieser Seite vorgeommen werden. Änderungsanträge in Bezug auf die Änderung der Wahlordnung können <a href="https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/fur-anderungsantrage-zu-a4-anderung-der-wahlordnung-geschlechtervi-801">hier </a>vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>&gt;&gt; Zum ursprünglichen Antrag inkl. Synopsen der Satzung und Wahlordnung sowie der Begründung gelangt ihr hier: <a href="https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/anderung-der-satzung-und-wahlordnung-geschlechtervielfalt-im-bdkj-571">Zum Antrag A4. </a></p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 19:54:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Änderungsmodus: A4 Satzung: [Für Änderungsanträge zu A4] Änderung der Satzung - Geschlechtervielfalt im BDKJ</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50797/amendment/58636</link>
                        <author>Anna Berenbold (DPSG)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50797/amendment/58636</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 397 bis 403 löschen:</h4><div><p>stellen. Das einsetzende Organ legt die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses und deren Amtszeit fest.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><em><span class="underline"> Dabei entfallen je die Hälfte der vorgesehenen Stellen auf weibliche Personen oder Personen, sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Im Fall einer ungeraden Anzahl an Stellen wird die verbleibende Stelle unabhängig vom Geschlecht besetzt.</span></em></del></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 19:23:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2NEU: Ehrenamt stärken, jugendverbandsfeindliche Strukturen beseitigen – nicht erst 2030</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/ehrenamt-starken-jugendverbandsfeindliche-strukturen-beseitigen-nic-9089</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/ehrenamt-starken-jugendverbandsfeindliche-strukturen-beseitigen-nic-9089</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im vergangenen Jahr hat die Zusammenarbeit des Erzbistums Freiburg mit den Jugendverbänden einen Tiefpunkt erreicht. Diese war geprägt von Kommunikationsproblemen – Anfragen wurden erst nach Monaten bearbeitet oder in Gänze ignoriert -, nicht eingehaltenen Absprachen, Eingriffen in die Autonomie der Jugendverbände und dabei nicht zuletzt auch von Machtmissbrauch durch Vertreter*innen des Erzbistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Uns wird das Gefühl vermittelt, dass unser größtenteils ehrenamtlicher Einsatz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Kirche vom Erzbistum nicht wertgeschätzt, teilweise sogar nicht gewollt ist. In vielen Bereichen müssen wir wahrnehmen, dass unsere Arbeit vom Erzbistum geradezu boykottiert wird. Exemplarisch seien Anstellungsprozesse, Digitalisierungsprozesse im Verband und Satzungsgenehmigungen genannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierbei werden Konflikte – struktureller sowie inhaltlicher Art – immer an den Stellen ausgetragen, an denen ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis der Jugendverbände zum Erzbistum besteht. Unsere Anliegen werden nicht gehört, es besteht keine Möglichkeit für uns, uns zur Wehr zu setzen oder auch nur auf Augenhöhe mit den Vertreter*innen des Erzbistums ins Gespräch zu kommen. Wir fühlen uns oft hilflos und wütend angesichts des Umgangs, den das Bistum gegenüber jungen Menschen, die freiwillig einen großen Teil ihres Lebens dem Dienst für Kinder und Jugendliche widmen, an den Tag legt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die noch heute bestehenden Machtstrukturen und den andauernden Machtmissbrauch durch Verantwortliche im Erzbistum Freiburg ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Erzbistum aktuell nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns als BDKJ steht daher nun ein Paradigmenwechsel an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen uns gezwungen, unsere Probleme öffentlichkeitswirksam an die Verantwortlichen heranzutragen. Wir sind Teil der römisch-katholischen Kirche und wollen teilhaben an ihrer Sendung. Unsere Tätigkeit verstehen wir als Dienst an Kindern und Jugendlichen. In unser Arbeit vermitteln wir christliche Werte und leben Gemeinschaft. Aktuell nehmen wir wahr, dass unsere Themen nicht ernst genommen werden. Deshalb können wir nur und müssen sogar darauf hoffen, durch eine breite Öffentlichkeit endlich echte Veränderung und ein echtes Umdenken in Gang zu setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darum fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ehrenamtlich in unserer Kirche tätige Personen müssen die Wertschätzung erfahren, die sie für ihren Einsatz verdienen. Die Arbeit der kirchlichen Verwaltung muss darauf ausgerichtet sein, Ehrenamtliche bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu fördern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Umgang mit Macht in unserem Bistum muss entsprechend unseres Beschlusses „So dringed wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.“ reflektiert und autoritäre Machtstrukturen abgebaut werden. Insbesondere wird dabei der Blick auf Machtmissbrauch durch Entscheidungsträger*innen des Bistums gerichtet. Die Ergebnisse aus dem Synodalforum I &quot;Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag&quot; werden aktiv zur Umsetzung gebracht.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Kirche müssen ernst genommen werden. Bei für diese Zielgruppe relevanten Entscheidungen und Debatten wird für eine Möglichkeit der Beteiligung gesorgt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die konkrete Anwendung dieser Forderungen bedeutet für uns:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Dem Ministrantenverband wird UNVERZÜGLICH die kirchliche Anerkennung bewilligt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Satzungen des BDKJ und aller seiner Jugendverbände sind zu genehmigen. In Zukunft respektiert das Bistum die demokratische Autonomie der Verbände. In demokratischen Prozessen debatierte und beschlossene Satzungen dürfen auch in Zukunft nicht aufgrund der politischen Entscheidungen und Ansichten einzelner Machtträger*innen unseres Bistums scheitern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Ablauf von Anstellungsprozessen in der Abteilung wird intern vollständig reflektiert und überarbeitet. Verbindliches Ziel muss sein, dass zwischen Zusage des*der Bewerber*in und Beginn der Tätigkeit maximal vier Wochen, in frühzeitig begründeten Ausnahmen maximal sechs Wochen vergehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Bistum nimmt Bemühungen auf, gemeinsam mit der MAV eine Dienstvereinbarung zu erstellen, die insbesondere die Nutzung digitaler Tools und Dienstgeräte umfasst. Insbesondere muss die Nutzung von Diensthandys für Mitarbeitende so schnell wie möglich ermöglicht werden, damit haupt- und ehrenamtlich Tätige in der kirchlichen Jugendarbeit sinnvoll zusammenarbeiten können. Bei der Nutzung digitaler Tools ist hierbei proaktiv Feedback aus den Reihen der Jugendverbände einzuholen, um sicherzustellen, dass hauptamtliche Mitarbeiter*innen (im Rahmen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen) die Tools verwenden dürfen, die ehrenamtliche Jugendliche nutzen und in den Verbänden bereits eingesetzt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Erzbistum erkennt die Jugendverbände als wertvollen Teil unserer Kirche an und unterstützt die Arbeit in den Gruppen vor Ort nach Kräften. Insbesondere muss es verbandlichen Jugendgruppen vor Ort möglich sein, kirchliche Räumlichkeiten entgeltfrei zu nutzen. Jugendleiter*innen dürfen nicht von Verantwortlichen der Kirche unter Druck gesetzt werden, ihre Autonomie als Verein abzulegen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um diese Forderungen umzusetzen, gehen wir in den nächsten Jahren folgende Schritte an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Alle bestehenden Kommunikations- und Gesprächsmöglichkeiten mit dem Bistum (Bischofsgespräch, Strategiegespräch mit der Abteilungsleitung, Jahresgespräch mit dem Generalvikar, Pizzaessen mit dem Rektor des ESA etc.) werden dazu genutzt, unsere Forderungen einzubringen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um unsere Anliegen effektiver einbringen zu können, verstärkt der BDKJ Diözesanverband seine Netzwerkarbeit. Dabei unterstützen die Jugend- und Dekanatsverbände nach ihren Möglichkeiten. Das bedeutet insbesondere:</p><ul><li><p>Die Diözesanleitung und der KiPo werden beauftragt, unsere Probleme und diesen Beschluss in den Diözesanrat einzubringen und dort für Unterstützung in unseren Anliegen zu werben.</p></li><li><p>Die Diözesanleitung wird beauftragt, sich zu diesem Beschluss mit den Diözesanverbänden anderer Bistümer – insbesondere im Rahmen der anstehenden Bundeskonferenz der Diözesanverbände – zu vernetzen.</p></li><li><p>Die Diözesanleitung wird beauftragt, nach weiteren Netzwerkpartner*innen vor allem im Bereich der katholischen Verbände zu suchen und diese aktiv für die Unterstützung unserer Forderungen zu gewinnen.</p></li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Unsere Forderungen werden in der regulären Öffentlichkeitsarbeit des BDKJ Diözesanverbandes platziert. Zudem wird eine Übersichtsseite auf der Homepage erstellt, die die oben aufgeführten Problematiken, die bisherige Entwicklung sowie diesen Beschluss für unsere Mitglieder und externe Stellen verständlich aufbereitet. Im Zuge dessen wird auch ein Sharepic erstellt, sodass die Jugend- und Dekanatsverbände diesen Beschluss leicht im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit einbringen können.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Zudem wird die Diözesanleitung dazu beauftragt Pressearbeit zu dem Thema aufzubauen und die Themen dieses Beschlusses nach Möglichkeit in Medien zu platzieren, die auch Menschen außerhalb unserer gewöhnlichen Zielgruppe erreichen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die unternommenen Maßnahmen werden auf der Diözesanversammlung 2024 reflektiert und bei Bedarf erweitert. Auf der Diözesanversammlung 2025 reflektieren wir den Effekt unserer Kampagne und ziehen im Zweifelsfall die für uns notwendigen Konsequenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus sind wir weiterhin offen für Gespräche mit Vertreter*innen des Bistums, die konstruktiv, mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung und auf Augenhöhe stattfinden. Denn wir wollen unsere Kirche gemeinsam zu einem Ort machen, der für junge Menschen offen ist und sie willkommen heißt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viele der Gründe für den Antrag sind bereits im Antragstext selbst und im Antrag &quot;So dringend wie nie! - Dienende Machtstrukturen im Erzbistum Freiburg&quot; abgebildet. Im Folgenden sollen diese Gründe durch eine Beschreibung der Prozesse in den letzten Jahren noch weiter konkretisiert werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am deutlichsten zeigt sich die Problematik im Bereich der Satzungsgenehmigungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hier wurden über die letzten Jahre ein Großteil der Satzungen von Jugendverbänden nicht genehmigt. Grundlage waren hierbei über die rein kirchenrechtlich vorgesehenen Punkte hinaus auch immer wieder inhaltlich/politische Kritikpunkte. Zuletzt wurden vom Bistum die – in der KjG in Teilen bereits seit 1996 bestehenden – Regelungen zur Partizipation von Minderjährigen beanstandet. Damit ist das Erzbistum Freiburg das einzige deutsche Bistum, dass sich an der entsprechenden Regelung stört, denn: Die vorgesehenen Leitungsstellen für mindestens beschränkt geschäftsfähige Personen ist in der KjG verpflichtender Bestandteil aller Diözesansatzungen. Aktuell lässt sich dadurch faktisch keine genehmigungsfähige Satzung herstellen. Diese Tatsache wird von Seiten des Bistums trotz mehrfachem Hinweis schlicht und ergreifend ignoriert. Neben den inhaltlichen Problemen ist aber vor allem der organisatorische Ablauf rund um die Satzungsgenehmigungen hoch problematisch: Bearbeitungszeiten im Justitiariat ziehen sich über Monate hin. Trotz frühzeitiger Einreichung (teilweise zu abgesprochenen Zeitpunkten, um Fristen einhalten zu können) erfolgen Rückmeldungen oft erst kurz vor den entsprechenden Konferenzen, deren Termine im Justitiariat bekannt sind. Auf der letztjährigen Diözesanversammlung ging die Rückmeldung einen Tag (!) vor der Diözesanversammlung ein. Dadurch wird immer wieder bei den Ehrenamtlichen, die sich dann innerhalb kürzester Zeit um die Prüfung und Einpflegung der Rückmeldungen kümmern müssen, unnötigerweise Stress erzeugt. Eine nochmalige Absprache und Rückfragen an das Justitiariat können nicht mehr geklärt werden. Auch auf bestehende Abmachungen mit dem Justitiariat kann man sich nicht verlassen. Im Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzung der Konfessionszugehörigkeit war nach einem mehrjährigen Prozess ein Kompromiss vereinbart worden. Unter Einwirkung des Generalvikars wurde dieser Kompromiss Anfang des Jahres wieder vollständig einkassiert. Auch generell ist auffällig, dass der Generalvikar immer wieder in die Satzungsgenehmigungsverfahren involviert ist. Auch im Bezug auf die Partizipationsfrage – den Satzungsbeschluss des letzten Jahres – soll der Generalvikar laut dem Justitiariat die Nichtgenehmigung persönlich mitentschieden haben. Diese Beteiligung haben wir durch das Justitiariat auch per Mail bestätigt bekommen. Herr Neubrand selbst stritt seine Beteiligung jedoch ab. Unsere Bitte um Klärung der gegensätzlichen Aussagen und wie es zu diesen kommen konnte, ist seit inzwischen über vier Monaten unbeantwortet verblieben. Auch inhaltlich war der Generalvikar nicht bereit, mit uns über seine Entscheidungen ins Gespräch zu kommen. Trotz mehrfacher, teils dringlich formulierten Gesprächsanfragen stand der Generalvikar bisher nicht zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung – die meisten Anfragen blieben schlicht und ergreifend unbeantwortet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem wurden wiederholt nach Einreichung der neuen, an die Anforderungen der letzten Satzungsänderungen angepassten, Satzungen durch das Justitiariat wieder andere Anforderungen gefunden, die in der letztjährigen Prüfung nicht enthalten waren. Dadurch ziehen sich die Prozesse über Jahre hin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den Rückmeldungen zu den Anforderungen wurde an geeigneter Stelle sogar einmal darauf hingewiesen, dass wir bei der Entscheidung über die Aufnahme der Regelung bedenken sollen, dass der Verband aktuell Personal- und Finanzmittel von Seiten des Bistums bezieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Immer wieder sind wir in den letzten Jahren dem Bistum entgegengekommen, haben Gespräche gesucht und sind einseitig Kompromisse eingegangen, um Anforderungen des Bistums zu erfüllen. Teilweise mussten wir hier sogar mit den Bundesverbänden um Nachsicht verhandeln, damit Regelungen, die gegen Bundesanforderungen verstießen, zu Gunsten des Bistums aufgenommen werden konnten. Der einzige Fall, in dem das Bistum uns hier als Kompromiss entgegengekommen war, ist wie oben beschrieben Anfang des Jahres wieder rückgängig gemacht worden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für uns ist ganz klar: Kindermitbestimmung als Grundsatz unseres Selbstverständnisses als KjG ist nicht verhandelbar. Hier greift das Bistum unsere Grundlagen und Ziele und damit unsere Identität als KjGler*innen an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Noch schlimmer als uns als KjG wurde in den letzten Jahren dem Ministrant*innenverband mitgespielt (für den wir natürlich nicht sprechen können, deren Prozess hier aber trotzdem kurz zu schildern sei): Bereits vor der Gründung begann das Bistum hier, die Arbeit des Verbandes zu boykottieren. Im Bezug auf die Satzung wurden immer neue Bedenken aufgebracht, dies gipfelte darin, dass zuletzt ein Äußerungsverbot für den Verband – de facto ein „Maulkorb“ – zu Themen rund um die Liturgie in die Satzung aufgenommen werden musste, um Aussicht auf eine Genehmigung zu erhalten. Dies stellt eine ganz neue Dimension des Machtmissbrauchs in unserem Erzbistum dar. Bis heute ist dem Ministrant*innenverband die kirchliche Anerkennung nicht erteilt worden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Bereich von Anstellungsprozessen ergeben sich in fast allen Fällen Verzögerungen, teilweise können Mitarbeiter*innen ihre Stellen erst Wochen nach dem vereinbarten Zeitpunkt antreten, weil die Anstellung in der Personalstelle schlicht und ergreifend nicht bearbeitet wurde. Andererseits werden sie bereits zu Beginn der Bearbeitung dazu aufgefordert, ihre bisherigen Stellen zu kündigen. In manchen Fällen mussten sich Mitarbeiter*innen daher bereits übergangsweise arbeitslos melden oder einen Monat ohne ihr eingeplantes Gehalt auskommen. Gleichzeitig fallen Teile der Aufgaben der zu besetzenden Stellen dabei auf Ehrenamtliche zurück. Dies ist in den letzten Jahren schon eher zum Regelfall als zur Ausnahme geworden. Kommunikation aus der Personalstelle ist dabei regelmäßig nicht vorhanden, wodurch mit den Verzögerungen nicht vernünftig planbar ist. Selbst wenn Termine eingehalten werden können, ist dies oftmals Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt noch nicht bekannt. Dies passiert, obwohl selbst die von vornherein vereinbarten Zeiträume verhältnismäßig lang sind. Hingegen sollen Anfragen von Seiten der Personalstelle immer wieder so schnell wie möglich – teilweise binnen Tagen – beantwortet werden. Alle Rückmeldungen der letzten Jahre, hier für Besserung zu sorgen, verliefen bisher leider völlig ins Leere. Auch in anderen Bereichen ist es schwer bis unmöglich, von zuständigen Stellen der Amtskirche Rückmeldungen zu bekommen. &quot;Das müsste zur Bearbeitung durchs Ordi&quot; ist in den vergangenen Jahren geradezu synonym zu &quot;das geht eh schief und dauert Monate&quot; geworden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch ist es in der Vergangenheit wiederholt nicht möglich gewesen, Minijob-Stellen, die aus Verbandsmitteln gezahlt worden wären, auszuschreiben. Diese Stellen hätten ausschließlich zu dem Zweck, die ehrenamtlichen Diözesanleitungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu entlasten, eingesetzt werden sollen. Die Arbeit blieb dadurch in den letzten Jahren weiterhin an Ehrenamtlichen hängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem ist es seit geraumer Zeit nicht möglich, den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen Diensthandys zur Verfügung zu stellen, da die hierfür benötigte Dienstvereinbarung mit der MAV nicht getroffen wurde. Auch hier wird die Schnittstelle zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen blockiert – insbesondere im Hinblick darauf, dass die vom Bistum beim Verbot von WhatsApp für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellte Software Threema aktuell nicht ohne ein mobiles Endgerät zu nutzen ist. Auch bei weiteren Fragen der Digitalisierung macht sich das Fehlen der Dienstvereinbarung bemerkbar: Zum Beispiel ist die Nutzung des in der Jugendarbeit weit verbreiteten Cloudsystems „Nextcloud“ aktuell für hauptamtliche Mitarbeiter*innen nur äußerst beschränkt möglich. Die Nutzung zum Projektmanagement und dadurch zur Unterstützung und Begleitung von Ehrenamtlichen wird dadurch deutlich erschwert. Auch für andere digitale Tools ergeben sich die Problematiken.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 17:24:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu I2: Ehrenamt stärken, jugendverbandsfeindliche Strukturen beseitigen – nicht erst 2030</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50810/amendment/58634</link>
                        <author>Zoe Augenstein (DPSG)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50810/amendment/58634</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21649_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 114 löschen:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><p>Im Rahmen dieses Beschlusses wird eine Postkartenaktion aufgelegt, die die oben genannten Kritikpunkte und Forderungen aufgreift. Gemeinsam mit den Jugend- und Dekanatsverbänden versuchen wir so, unsere Themen direkt bei Verantwortlichen des Erzbistums Freiburg zu platzieren.</p></li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:59:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: I1NEU: So dringend wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/machtmissbrauch-im-erzbistum-freiburg-ohne-uns-21676?commentId=10819#comm10819</link>
                        <author>René Six</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/machtmissbrauch-im-erzbistum-freiburg-ohne-uns-21676?commentId=10819#comm10819</guid>
                        <description><![CDATA[Redaktionell in einen Punkt:

die Einrichtung einer unabhängigen Instanz „Verhinderung von
Machtmissbrauch“. Diese Instanz ist mit allen arbeitsrechtlichen Instrumenten zu
bevollmächtigen. Dazu gehört auch Personal ggf. abmahnen zu können. Sie
erstellt einen jährlichen Bericht. Über weitere Schritte zur Verhinderung
von Machtmissbrauch berät der Diözesanrat unter Berücksichtigung des
vorgelegten Berichtes.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:58:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1NEU: So dringend wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/machtmissbrauch-im-erzbistum-freiburg-ohne-uns-21676</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/machtmissbrauch-im-erzbistum-freiburg-ohne-uns-21676</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Diözesanverband Freiburg positioniert sich kritisch zum destruktiven Ausleben von Macht in der Erzdiözese Freiburg. Wir beziehen aktiv Stellung und wehren uns gegen jegliche Form des Machtmissbrauchs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Dachverband der katholischen Jugendverbandsarbeit in der Erzdiözese Freiburg bieten wir demokratische, selbstorganisierte, fehlertolerante und angstfreie Räume für junge Menschen in der katholischen Kirche. Wir erleben auf unterschiedlichen Ebenen, dass die Umsetzung unserer Werte durch strukturelles und persönliches Handeln der Bistumsleitung<sup>1</sup> erschwert oder gar verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>&gt;&gt; Wie wir miteinander umgehen. &lt;&lt;</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir nehmen wahr,</strong> dass Engagierte immer wieder irritiert von der reaktionären Haltung, unverstanden in ihrer Lebensrealität und ihrem Kirchenbild und schockiert über die Art und Weise des Umgangs aus Gesprächen mit der Bistumsleitung kommen. Dies bedarf erklärende Gespräche bis hin zu seelsorgerliche Nachbereitung der Treffen. Als ein Beispiel kann hier das vergangene Treffen der geistlichen Verbandsleitungen mit der der Bistumsleitung im März 2023 genannt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Stärkung unserer Werte ist uns ein regelmäßiger Austausch mit der Bistumsleitung ein wichtiges Anliegen. Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren den konstruktiven Dialog gesucht. Wir haben Problemstellungen der Jugendverbandsarbeit benannt und waren bemüht, gemeinsam mit der Bistumsleitung passende Zielbilder und adäquate Lösungen zu erarbeiten. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen jedoch gescheitert, da es vielfach zu keiner wirklichen Zusammenarbeit, sondern maximal zu einem Informationsaustausch kam.<br>
Immer wieder werden Gespräche nicht auf Augenhöhe geführt und bei aller Betonung des Dialoges findet dieser nur in eine Richtung statt. Themen werden überwiegend angstgetrieben, statt sachlich und fokussiert besprochen. Für uns ist dies kein Dialog und kein wertschätzender Umgang mit Mitmenschen! In Situationen zwischen der Bistumsleitung und oft ehrenamtlichen Verbandler*innen nehmen wir verstärkt eine Ausübung autoritärer Macht wahr. Dies ist für uns nicht akzeptabel!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern daher</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine echte Kooperation auf Augenhöhe. Dies bedeutet, alle Gesprächspartner*innen bringen Fragen und Themen ein, bearbeiten Aufträge und halten sich an vereinbarte Fristen und Abgaben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das von Erzbischof Stephan Burger postulierte kooperative Leitungsverständnis (zuletzt Pressekonferenz vom 18.04.2023) und daran, bei Entscheidungen „den Rat und die Expertise von vielen anderen miteinzubeziehen“<sup>2</sup>.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine rotierende Sitzungskultur, bei der Vorsitz, Ort und Moderation des Gesprächs wechseln. Darüber hinaus nutzen alle Beteiligten eine gemeinsam verständliche Sprache.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einbeziehung unserer Expertise insbesondere bei jugendrelevanten und verbandlichen Themen. Diese soll beispielsweise durch direkte themenbezogene Anfragen an den Dachverband eingeholt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein offenes und aktives Hinhören und Nachfragen der Bistumsleitung in unseren Bereichen. Daraus resultiert für uns auch die Haltung von unseren Erfahrungen lernen zu wollen. Die sich verändernden Lebensrealitäten junger Menschen müssen anerkannt und in die Weiterentwicklung von Kirche eingebunden werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>&gt;&gt; Wie wir gemeinsam Kirche gestalten. &lt;&lt;</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir nehmen wahr,</strong> dass die Anerkennung und Unterstützung eigenständiger kirchlicher Organisationsformen strukturell verhindert und gehemmt wird. Die Gründe und Ängste dahinter verstehen wir nicht. Das aktive Verhindern zeigt sich unter anderem bei anzeigepflichtigen Verfahren, wie beispielsweise bei der Anerkennung von Jugendverbänden oder Satzungsgenehmigungen.<br>
Aktuelle Satzungsgenehmigungsverfahren der Jugendverbände laufen schleppend, komplex und intransparent ab. Die Kriterien nach denen Genehmigungen erteilt oder verweigert werden, sind für uns aus demokratischer und jugendpolitischer Sicht nicht nachvollziehbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erkennen an, dass solche Verfahren nicht zwingend einfach sind. Auch verstehen wir, dass das Bistum ein Interesse daran hat, Satzungen kirchenrechtlich mitzugestalten und Verantwortliche zu schützen. Inhaltliche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht unserer Jugendverbände nehmen wir allerdings als eine aktive Verhinderung von Vielfalt wahr. Die von der Bistumsleitung vorgebrachten Äußerungen zeigen unserer Meinung nach auf, dass hier der Glaube an die gelebte innerverbandliche Demokratie sowie die Expertise junger Menschen nicht vorhanden ist. Vielmehr wird demokratischen Versammlungen die Entscheidungskompetenz und die Reife zum Erfassen von Konsequenzen abgesprochen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern daher</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Jugendverbände und andere kirchliche Organisationsformen junger Menschen als Teil der Kirche wahrzunehmen und zu unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>regelmäßige, direkte Gespräche zwischen kirchlichen Aufsichtsbehörden und Verbandler*innen, um die unterschiedlichen Sichtweisen zu erfassen und zu klären.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Subsidiarität und Ermöglichung als Leitlinien für die Auslegung und Anwendung kirchenrechtlicher und diözesaner Regelungen. Dies muss sich bei den Jugendverbänden bemerkbar machen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine regelmäßige, lösungsorientiere Zusammenarbeit mit den (kirchen-)rechtlichen Expert*innen der Erzdiözese.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die zügige Genehmigung aller dem Bistum vorliegenden Jugendverbandssatzungen. Dabei sind die Anforderungen und Genehmigungsvorbehalte auf die (kirchen-)rechtlich relevanten Sachverhalte zu beschränken. Im Übrigen sind die Eigenständigkeit und das Selbstbestimmungsrecht insbesondere jugendspezifischer und pädagogischer Fragestellungen zu wahren und Entscheidungen den sich verändernden Lebenswelten junger Menschen anzupassen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dem Ministrantenverband unverzüglich die kirchliche Anerkennunng zu bewiligen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>&gt;&gt; Wie Strukturprozesse dem Inhalt dienen. &lt;&lt;</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir nehmen wahr,</strong> dass es im Bistum einige Change-Prozesse gibt, die immer wieder auch als Kulturveränderungsprozesse und nicht als reine Strukturprozesse dargestellt werden. Die Ziele und Haltungen dazu lesen sich gut. Allerdings sind uns die Konsequenzen, die aus den Kulturveränderungen resultieren sollen unklar. Diese Unklarheit sorgt für eine hohe Frustration und Überforderung aufgrund intransparenter und komplizierter Prozesskommunikation bei Engagierten. Daraus ergibt sich ein weiterer Vertrauensverlust in (Prozess-)Verantwortliche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern für die aktuell uns betreffenden Prozesse (KE 2030 und DPI)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klerikale Leitungsämter trotz kirchenrechtlicher Definition strukturell zu überprüfen und zur Wahrnehmung von Leitung im Team auf allen Ebenen aufzufordern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>alle Ämter zeitlich zu begrenzen und in regelmäßigen Abständen mit vielfältigen Resonanzen zu bewerten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dass bei den Entwicklungen und Besetzungen von Stellen verschiedene Resonanzen im Vorfeld eingeholt und berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dass die Prozesse auf eine zukunftsfähige und diverse Pastoral mit Blick auf sich verändernde Lebenswelten ausgerichtet sind, anstelle auf einer reinen Reorganisation alter „Produktlisten“ zu setzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unterschiedliche Organisationsformen strukturell zu berücksichtigen, anzuerkennen und im Hinblick auf Vielfalt zu fördern und zu unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine sinnvolle Verzahnung des DPI Prozesses mit dem Prozess Kirche 2030 und eine Berücksichtigung dessen strategischer Ziele.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>&gt;&gt; Wie weiter? &lt;&lt;</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir nehmen wahr,</strong> dass nach den vergangenen Versammlungen des synodalen Weges sowie nach der Veröffentlichung des Berichts der AG Aktenanalyse keine Zusage des Erzbischofs erfolgte, die immer noch bestehenden, missbrauchsbegünstigenden Strukturen zu verändern. So wurde beispielsweise im Anschluss an die Veröffentlichung des Abschlussberichts der AG Aktenanalyse von der Bistumsleitung formuliert, dass die hierarchische und episkopale<sup>3</sup> Verfasstheit der aktuellen Leitungsstrukturen nicht angegangen werden wird. Dies beschämt uns vor allem im Hinblick auf die vielen bundes- und diözesanweiten Betroffenen, die in diesen Tagen erneut mit ihrem Leid konfrontiert werden. Angesichts der schockierenden Ausmaße des Systemversagens lässt uns der anhaltende mangelnde Veränderungswille fassungslos zurück. Darüber hinaus haben wir den Eindruck, dass die Forderungen der MHG-Studie zur Machtsensibilisierung nicht in der Bistumsleitung angekommen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bezug nehmend auf den Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Freiburg, dass „die hierarchischen Machtstrukturen demokratisiert, Verantwortung geteilt und Kontrollinstrumente eingeführt werden“<sup>4</sup>.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einrichtung einer unabhängigen Instanz „Verhinderung von Machtmissbrauch“.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Diese Instanz ist mit allen arbeitsrechtlichen Instrumenten zu bevollmächtigen. Dazu gehört auch Personal ggf. abmahnen zu können. Sie erstellt einen jährlichen Bericht. Über weitere Schritte zur Verhinderung von Machtmissbrauch berät der Diözesanrat unter Berücksichtigung des vorgelegten Berichtes.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dass neben einem Blick auf die persönliche Verantwortung und die Machtstrukturen auch die aktuelle Lehre der Kirche – insbesondere in Bezug auf die Sexualmoral – als mögliche Missbrauch und Vertuschung begünstigende Faktoren, kritisch hinterfragt werden und sich dazu fachliche multiperspektivische Expertise eingeholt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine rasche und schnelle Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs in unserer Diözese.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>//------------------------------------------------------------------------------</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Wir verstehen als Bistumsleitung entsprechend <a href="https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/ueber-das-erzbistum/bistumsleitung/">https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/ueber-das-erzbistum/bistumsleitung/</a> den Erzbischof, die Weihbischöfe, den Generalvikar, den Offizial und das Domkapitel und die in ihrem Auftrag handelnden Institutionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>2</sup>Pressekonferenz der AG Aktenanalyse am 18.04.2023.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>3</sup>bischöflich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>4</sup>Stellungnahme des Betroffenenbeirates Freiburg zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Aktenanalyse<br>
vom 18.04.2023 - Ein Schutzraum für Missbrauchstäter, eine Hölle für Kinder (<a href="https://www.ebfr.de/betroffenenbeirat/detail/nachricht/id/180516-stellungnahme-des-betroffenenbeirates-freiburg-zum-abschlussbericht-der-arbeitsgruppe-aktenanalyse/?cb-id=12297722">https://www.ebfr.de/betroffenenbeirat/detail/nachricht/id/180516-stellungnahme-des-betroffenenbeirates-freiburg-zum-abschlussbericht-der-arbeitsgruppe-aktenanalyse/?cb-id=12297722</a>)</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:44:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU3: Vegetarische Ernährung auf BDKJ FR-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/vegetarische-ernahrung-auf-bdkj-fr-veranstaltungen-9859</link>
                        <author>Admin</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/vegetarische-ernahrung-auf-bdkj-fr-veranstaltungen-9859</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir verpflichten uns die Verpflegung auf allen Veranstaltungen des BDKJ Freiburg vegan zu gestalten. Die vegane Ernährung erfolgt auf Grundlage der fair.nah.logisch Kriterien. Dies schließt alle Mahlzeiten und Snacks sowie Getränke mit ein. In Einzelfällen kann auf eine vegetarische Ernährung zurückgegriffen werden. Diese Fälle werden dokumentiert, um die Möglichkeiten der veganen Ernährung im Nachhinein evaluieren zu können.<br>
Wir wollen darauf hinwirken, dies auch bei Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur*innen umzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vorliegenden Antrag fordern wir zunächst eine Umstellung auf vegetarische Verpflegung. Wie ihr der Begründung entnehmen könnt, ist eine vegane Ernährung eine noch effektivere Maßnahme für den Umwelt- und Klimaschutz. Hier gehen wir gerne in eine Diskussion mit euch. Wir empfehlen der Diözesanversammlung deshalb, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Land Deutschland verfehlen wir bisher konsequent unsere Klimaziele. Wir merken immer wieder: Was wir bis jetzt tun, reicht nicht. Wir müssen Initiative ergreifen, da es beim Klimaschutz nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als BDKJ Freiburg wollen unsere Jugendarbeit #KLIMAL gestalten, das heißt wir streben an, in allen Entscheidungen und Aktivitäten den Klimaschutz mitzudenken und die jeweils klimafreundlichste Alternative auszuwählen. Uns als BDKJ Freiburg ist es wichtig, bei unserem eigenen Verhalten anzusetzen und damit eine Vorbildfunktion einzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir möchten einen aktiven Beitrag zu der Bewältigung der Klimakrise leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Art, wie wir uns ernähren, hat einen großen Einfluss auf das Klima. Das globale Ernährungssystem ist derzeit für ca. ein Drittel der weltweiten Treibhausemissionen verantwortlich. Zudem ist der ökologische Fußabdruck unseres Ernährungssystems extrem groß; wir verbrauchen viel mehr Land, Wasser und Nährstoffe als nötig und nachhaltig ist und überschreiten damit die planetaren Grenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>65 Prozent der Treibhausgasemissionen, die in Deutschland durch unsere Ernährungsweise entstehen, gehen auf das Konto von tierischen Lebensmitteln, wobei hier der Fleischkonsum für die meisten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Durch eine Änderung unserer Ernährungsweise zu einer vegetarischen oder veganen Ernährungsform könnten wir eine große Menge an Treibhausgasemissionen einsparen und zudem auch unseren ökologischen Fußabdruck verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut einer Studie der britischen Universität Oxford (1) im Auftrag des SPIEGEL reduziert eine vegane Ernährung den Treibhausgasausstoß eines durchschnittlichen Deutschen von 11 Tonnen auf 9 Tonnen. Dies entspricht einer Einsparung von etwa 8 Economy-Class Flügen von London nach Berlin. Außerdem verbrauchen Tierhaltung und der Anbau von Futtermitteln viel landwirtschaftliche Nutzfläche und tragen damit maßgeblich zur Rodung von Regenwäldern und der Versauerung von Böden bei. Laut den Forscher*innen ist der Verlust von ursprünglichen Naturflächen durch die Landwirtschaft die Hauptursache für das derzeitige Massensterben von Wildtieren. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Verzicht auf tierische Lebensmittel ist die „beste Einzelmaßnahme“, um die Umweltbelastung auf der Erde zu reduzieren (2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch als Kirche sind wir verpflichtet, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu hat sich die Kirche zum Beispiel in der Enzyklika „Laudato si“ bekannt. Entsprechend dem Ziel des Bundes-BDKJ müssen auch wir bis 2030 klimaneutral werden – unser Antrag leistet einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1): <a href="https://www.science.org/doi/10.1126/science.aaq0216">https://www.science.org/doi/10.1126/science.aaq0216</a><br>
(2): <a href="https://vegconomist.de/studien-und-zahlen/studie-zeigt-vegane-ernaehrung-reduziert-co2-fussabdruck-um-73/">https://vegconomist.de/studien-und-zahlen/studie-zeigt-vegane-ernaehrung-reduziert-co2-fussabdruck-um-73/</a></p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:28:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU2: Vegetarische Ernährung auf BDKJ FR-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50823</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50823</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir verpflichten uns die Verpflegung auf allen Veranstaltungen des BDKJ Freiburg vegan zu gestalten. Dies schließt alle Mahlzeiten und Snacks sowie Getränke mit ein. In Einzelfällen kann auf eine vegetarische Ernährung zurückgegriffen werden. Diese Fälle werden dokumentiert, um die Möglichkeiten der veganen Ernährung im Nachhinein evaluieren zu können..<br>
Wir wollen darauf hinwirken, dies auch bei Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur*innen umzusetzen.<br>
Dazu sensibilisiert und ermutigt der Klimal-Ausschuss Ortsgruppen zu verschiedenen Regelungen, die für eine nachhaltigere Ernährung sorgen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vorliegenden Antrag fordern wir zunächst eine Umstellung auf vegetarische Verpflegung. Wie ihr der Begründung entnehmen könnt, ist eine vegane Ernährung eine noch effektivere Maßnahme für den Umwelt- und Klimaschutz. Hier gehen wir gerne in eine Diskussion mit euch. Wir empfehlen der Diözesanversammlung deshalb, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Land Deutschland verfehlen wir bisher konsequent unsere Klimaziele. Wir merken immer wieder: Was wir bis jetzt tun, reicht nicht. Wir müssen Initiative ergreifen, da es beim Klimaschutz nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir als BDKJ Freiburg wollen unsere Jugendarbeit #KLIMAL gestalten, das heißt wir streben an, in allen Entscheidungen und Aktivitäten den Klimaschutz mitzudenken und die jeweils klimafreundlichste Alternative auszuwählen. Uns als BDKJ Freiburg ist es wichtig, bei unserem eigenen Verhalten anzusetzen und damit eine Vorbildfunktion einzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir möchten einen aktiven Beitrag zu der Bewältigung der Klimakrise leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Art, wie wir uns ernähren, hat einen großen Einfluss auf das Klima. Das globale Ernährungssystem ist derzeit für ca. ein Drittel der weltweiten Treibhausemissionen verantwortlich. Zudem ist der ökologische Fußabdruck unseres Ernährungssystems extrem groß; wir verbrauchen viel mehr Land, Wasser und Nährstoffe als nötig und nachhaltig ist und überschreiten damit die planetaren Grenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>65 Prozent der Treibhausgasemissionen, die in Deutschland durch unsere Ernährungsweise entstehen, gehen auf das Konto von tierischen Lebensmitteln, wobei hier der Fleischkonsum für die meisten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Durch eine Änderung unserer Ernährungsweise zu einer vegetarischen oder veganen Ernährungsform könnten wir eine große Menge an Treibhausgasemissionen einsparen und zudem auch unseren ökologischen Fußabdruck verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut einer Studie der britischen Universität Oxford (1) im Auftrag des SPIEGEL reduziert eine vegane Ernährung den Treibhausgasausstoß eines durchschnittlichen Deutschen von 11 Tonnen auf 9 Tonnen. Dies entspricht einer Einsparung von etwa 8 Economy-Class Flügen von London nach Berlin. Außerdem verbrauchen Tierhaltung und der Anbau von Futtermitteln viel landwirtschaftliche Nutzfläche und tragen damit maßgeblich zur Rodung von Regenwäldern und der Versauerung von Böden bei. Laut den Forscher*innen ist der Verlust von ursprünglichen Naturflächen durch die Landwirtschaft die Hauptursache für das derzeitige Massensterben von Wildtieren. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Verzicht auf tierische Lebensmittel ist die „beste Einzelmaßnahme“, um die Umweltbelastung auf der Erde zu reduzieren (2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch als Kirche sind wir verpflichtet, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu hat sich die Kirche zum Beispiel in der Enzyklika „Laudato si“ bekannt. Entsprechend dem Ziel des Bundes-BDKJ müssen auch wir bis 2030 klimaneutral werden – unser Antrag leistet einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1): <a href="https://www.science.org/doi/10.1126/science.aaq0216">https://www.science.org/doi/10.1126/science.aaq0216</a><br>
(2): <a href="https://vegconomist.de/studien-und-zahlen/studie-zeigt-vegane-ernaehrung-reduziert-co2-fussabdruck-um-73/">https://vegconomist.de/studien-und-zahlen/studie-zeigt-vegane-ernaehrung-reduziert-co2-fussabdruck-um-73/</a></p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:21:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu I2: Ehrenamt stärken, jugendverbandsfeindliche Strukturen beseitigen – nicht erst 2030</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50810/amendment/58633</link>
                        <author>DL</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50810/amendment/58633</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21649_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 93 bis 95:</h4><div><ul><li value="1"><ul><li value="2"><p>Die Diözesanleitung wird beauftragt, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">diesen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sich zu diesem</ins> Beschluss <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">auf Bundesebene</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit den Diözesanverbänden anderer Bistümer</ins> – insbesondere <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">im Rahmen</ins> der anstehenden Bundeskonferenz der Diözesanverbände – <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">kurz vorzustellen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zu vernetzen</ins>.</p></li></ul></li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:15:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A3NEU: Vegetarische Ernährung auf BDKJ FR-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50821/amendment/58632</link>
                        <author>Jonathan Cornelius</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50821/amendment/58632</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 6 bis 7 einfügen:</h4><div><p>Wir wollen darauf hinwirken, dies auch bei Veranstaltung in Kooperation mit anderen Akteur*innen umzusetzen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Dazu sensibilisiert und ermutigt der Klimal-Ausschuss Ortsgruppen zu verschiedenen Regelungen, die für eine nachhaltigere Ernährung sorgen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Strahlkraft des Beschlusses soll auvh zu den Orten kommen wo große Einsparpotentiale sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:06:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A3NEU: Vegetarische Ernährung auf BDKJ FR-Veranstaltungen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50821/amendment/58631</link>
                        <author>Manu (KLJB)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2023/motion/50821/amendment/58631</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21589_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 3 einfügen:</h4><div><p>Wir verpflichten uns die Verpflegung auf allen Veranstaltungen des BDKJ Freiburg vegan zu gestalten.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die vegane Ernährung erfolgt auf Grundlage der fair.nah.logisch Kriterien.</ins> Dies schließt alle Mahlzeiten und Snacks sowie Getränke mit ein. In begründeten Einzelfällen kann auf eine vegetarische Ernährung </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Apr 2023 16:06:34 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>