Entspricht dem aktuellen Beschluss der Bistumsleitung, sich beim passiven Wahlater an der Landesverordnung bzw. der Kommunlawahlordnugen zu orientieren, bei der nach Beschluss im Landtag vom 29.03.2023 die Absenkung des passiven Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahren beschlossen wurde. Eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit der Satzung wurde hierfür von Seiten des Justitiariats in Aussicht gestellt.
| Antrag: | Änderung der Wahlordnung - Wählbarkeitsvoraussetzungen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DL |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 23.04.2023, 11:35 |
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