| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | BDKJ-DL |
| Beschlossen am: | 18.05.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Gründung BDKJ BW e.V.
Beschlusstext
Die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg nach § 18 der Satzung wird in
einen eingetragenen Verein (BDKJ Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg
e.V., kurz: BDKJ BW e.V.) überführt.
Die BDKJ-Diözesanversammlung beauftragt die BDKJ-Diözesanleitung, die
Umsetzung gemeinsam mit der Diözesanleitung des BDKJ Rottenburg-Stuttgart bis
zur ordentlichen Diözesanversammlung 2026 vorzubereiten. Dem BDKJ
Diözesanausschuss ist vor Gründung des Vereins eine Abstimmungsfähige Satzung
vorzulegen. Diese muss durch den BDKJ Diözesanauschuss in ihrer endgültigen Form
verabschiedet werden.
Begründung
Die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 18 der Satzung ist ein bisher nicht näher definiertes Gebilde zweier (derzeit) nicht eingetragener Vereine (BDKJ Rottenburg-Stuttgart und BDKJ Freiburg). Um die Rechtsklarheit und -sicherheit des Konstrukts sicherzustellen, soll ein eigenständiger - von beiden Diözesanverbänden - getragener Verein gegründet werden.
Im Übrigen soll sich an der derzeitigen gelebten Praxis einer gemeinsamen Landesstelle, eines Landesarbeitskreises Jugendpolitik sowie einer Landeskonferenz der Diözesanleitungen nichts ändern.
Perspektivisch bietet diese Rechtsform auch die Option, gemeinsame Vorhaben und Veranstaltungen der Diözesanverbände über einen einheitlichen Träger zu organisieren sowie nach außen als BDKJ Baden-Württemberg aufzutreten und zu handeln.
Die im Anhang angefügte Satzung hat Entwurfsstatus und stellt lediglich den aktuellen Planungsstand da, um die die Ideen des Vorhabens transparent darzulegen.

Jonas Kratzer DPSG:
Wie wäre es mit BDKJ RostFrei? :D