| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8.1. Initiativanträge zur Aufnahme in die Tagesordnung |
| Antragsteller*in: | Lorenz Hartmann (er/ihm, BDKJ HdW) |
| Status: | Nicht zugelassen |
| Angelegt: | 12.05.2025, 20:03 |
I1: Habemus Diözesanleitung! Für ein Konklave im BDKJ Freiburg
Antragstext
Als BDKJ Freiburg sind wir Werkstatt der Demokratie. Dazu gehört auch, unsere
eigenen Strukturen immer wieder zu hinterfragen und sie auf
Niedrigschwelligkeit, Partizipationsmöglichkeiten und Praktikabilität zu
untersuchen. Die Wahl von Robert Kardinal Prevost zum neuen Papst hat
eindrücklich gezeigt, wie eine moderne, katholische Demokratie im 21.
Jahrhundert funktionieren kann. Die einzig richtige Schlussfolgerung: Wir
brauchen ein Konklave für den BDKJ!
Das BDKJ-Konklave soll dabei den bisherigen Prozess für die Wahl der BDKJ-
Diözesanleitung ersetzen. Entscheidende Elemente sind hierbei:
- Die Vorstellung der Kandidat*innen sowie die Personaldebatte erfolgt
zukünftig ausschließlich auf Latein.
- Während des Wahlganges sind die Türen des Versammlungsraumes
abzuschließen. Für Besinnlichkeit und einen zusätzlichen dramatischen
Effekt werden außerdem die Lichter im Raum ausgeschaltet und etwaige
Rollläden heruntergelassen.
- Abstimmung über (heidnische) digitale Tools wie OpenSlides und votesUP
sind tabu. Stattdessen erfolgt die Wahl wieder über (zuvor durch die
geistliche Leitung gesegnete) Wahlzettel.
- Vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne muss ein Kardinal alle
Strophen von „Großer Gott wir loben dich“ fehlerfrei und inbrünstig
vorsingen.
- Das Instrument des GO-Antrages ist abzuschaffen. Stattdessen steht es den
Kardinälen frei, ihr Anliegen in Form eines Stoßgebets direkt an Gott zu
richten. Bei geeigneter göttlicher Intervention wird dem Antrag
stattgegeben.
- Mit der Wahl in die Diözesanleitung legen Kandidat*innen ihren
bürgerlichen Namen zugunsten eines neuen Namens ab. Bei der Auswahl
orientieren sie sich an vorherigen Mitgliedern der Diözesanleitung. Auch
die Namen von anderen würdigen Prominenten sind zugelassen (bspw. Stoppi).
Begründung
Ein möglicher Einwand gegen das BDKJ-Konklave wäre, dass das zugegebenermaßen langwierige Wahlverfahren den zeitlichen Umfang der DV sprengen könnte. Hier sehen wir allerdings große Synergien zu Anträgen, die die Diözesanversammlung in den letzten Jahren beschlossen hat. So sollen während des Konklaves ausschließlich vegane Snacks und Getränke zur Verfügung gestellt werden – dies dürfte einen ausreichenden Anreiz bieten, das Konklave so schnell wie möglich zu beenden und so zu einem schnellen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Beim römischen Konklave sind nur Kardinäle ab einem Alter von 60 Jahren stimmberechtigt. Wir haben diese Regelung nicht in den Vorschlag für ein Konklave des BDKJ Freiburg übernommen, da sich in diesem Zuge die Anzahl der Kardinäle auf 0 reduzieren würde. Dies würde die Diözesanversammlung vor erhebliche praktische Herausforderungen stellen.
Trotzdem sollten wir diese Regelung nicht gänzlich verwerfen – für ein Konklave im BDKJ-Bundesverband ließe sich die Altersbegrenzung problemlos anwenden.

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