A6: Verlängerung Satzungsausschuss
| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
| Antragsteller*in: | BDKJ DL |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2025, 21:53 |
| Antragshistorie: | Version 1(23.03.2025) |
| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Anträge |
| Antragsteller*in: | BDKJ DL |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.03.2025, 21:53 |
| Antragshistorie: | Version 1(23.03.2025) Version 1 |
Die Diözesanversammlung verlängert den Auftrag für den bisher eingerichteten
Satzungsausschuss. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2027. Er besteht
aus vier gewählten Personen und einem Mitglied der Diözesanleitung. Der
Ausschuss kann weitere beratende Mitglieder berufen.
Aufgabe des Ausschusses ist die Erstellung eines Vorschlages zur Anpassung der
Satzung zur Umsetzung der Beschlüsse der DV, die Begleitung des
Genehmigungsverfahrens der BDKJ-Diözesansatzung, die Beratung der BDKJ-
Diözesanleitung bei der Genehmigung von BDKJ-Dekanatssatzungen sowie die
Beratung der Jugendverbände in Satzungsfragen.
Bei der Wahl der Mitglieder sind die Beschlüsse dieser DV bezüglich
geschlechtergerechter Verteilung zu beachten.
Es besteht weiterhin Beratungs- und Änderungsbedarfe bei den Satzungen des BDKJ-Diözesanverbandes sowie bei den BDKJ-Dekanatsverbäden, weshalb wir es für sinnvoll erachten, die Arbeit des Ausschusses fortzusetzten und dessen Auftrag um weitere zwei Jahre zu verlängern.
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