Aus Antragscafé entstanden zur Konkretisierung
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung des BDKJ Freiburg |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Corona Zoller (Satzungsausschuss) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 16.05.2025, 23:27 |
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung des BDKJ Freiburg |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Corona Zoller (Satzungsausschuss) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 16.05.2025, 23:27 |
(7) Die Versammlung kann Personen, die mit ihren Äußerungen den Ordnungenund Verhalten der Präambel des BDKJ widersprechen, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von der jeweiligen Versammlung ausschließen. Ausgeschlossene Personen haben ihr Stimm- und Rederecht für die Dauer der Versammlung verwirkt.
Zudem wird in § 12 Anträge zur Geschäftsordnung Abs. 3 Nr. 8 ergänzt:
§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung
[...]
(3) Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlungen befassen. Dies sind insbesondere:
1. Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
2. Antrag auf Schließung der Redeliste,
3. Antrag auf Beschränkung der Redezeit,
4. Antrag auf Vertagung,
5. Antrag auf Nichtbefassung eines Tagesordnungspunktes,
6. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung (Pause),
7. Antrag auf getrennte Beratungen und Konferenzen und
8. Antrag auf Ausschluss einer Person von der Versammlung gemäß § 10 Abs. 7
9. Hinweis zur Diözesanordnung, Geschäftsordnung oder Wahlordnung.
Die Geschäftsordnung des BDKJ Freiburg wird in § 10 Beratungsordnung wie folgt
um den Absatz 7 ergänzt:
§ 10 Beratungsordnung
[...]
(7) Die Versammlung kann Personen, die mit ihren Äußerungen den Ordnungenund Verhalten der Präambel des
BDKJ widersprechen, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von der jeweiligen
Versammlung ausschließen. Ausgeschlossene Personen haben ihr Stimm- und
Rederecht für die Dauer der Versammlung verwirkt.
Zudem wird in § 12 Anträge zur Geschäftsordnung Abs. 3 Nr. 8 ergänzt:
§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung
[...]
(3) Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlungen befassen. Dies sind insbesondere:
1. Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
2. Antrag auf Schließung der Redeliste,
3. Antrag auf Beschränkung der Redezeit,
4. Antrag auf Vertagung,
5. Antrag auf Nichtbefassung eines Tagesordnungspunktes,
6. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung (Pause),
7. Antrag auf getrennte Beratungen und Konferenzen und
8. Antrag auf Ausschluss einer Person von der Versammlung gemäß § 10 Abs. 7
9. Hinweis zur Diözesanordnung, Geschäftsordnung oder Wahlordnung.
Aus Antragscafé entstanden zur Konkretisierung
Kommentare