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            <title>BDKJ-Diözesanversammlung 2026: Alles</title>
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                <title>BDKJ-Diözesanversammlung 2026: Alles</title>
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                        <title>I3: &quot;Klima-Antrag&quot;</title>
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                        <author>CAJ, KJG, PSG, BDKJ Freiburg, BDKJ Karlsruhe Ettlingen</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das im vergangenen Jahr beschlossene Ziel, den CO₂-Ausstoß des BDKJ durch eine jährliche Bilanzierung systematisch zu erfassen und daraus Maßnahmen zur Klimaneutralität abzuleiten, wird in der bisherigen Form nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist insbesondere der hohe organisatorische Aufwand sowie die begrenzte Aussagekraft der aktuell verfügbaren Erhebungsmethoden.<br><br>
Das grundlegende Anliegen des Beschlusses – Verantwortung für klimafreundliches Handeln im BDKJ zu übernehmen und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu fördern – bleibt jedoch ausdrücklich bestehen.<br><br>
Statt einer vollständigen CO₂-Bilanzierung soll künftig ein gemeinsames Ziel zur Einsparung von CO₂-Emissionen und Beiträgen zu Klimaschutz und dem Erhalt und Stärkung von CO₂ Senkung definiert werden. Dieses Ziel orientiert sich an den Teilnehmendentagen der Mitgliedsverbände. Als Berechnungsgrundlage werden dabei 2,5 kg CO₂ pro Teilnehmendentag angesetzt.<br><br>
Die Diözesanleitung wird beauftragt,<br><br>
* geeignete Projektideen und Maßnahmen zur CO₂-Einsparung oder zum Klimaschutz zu sammeln und zu veröffentlichen,<br>
* diese mit einem geschätzten Einsparungs- bzw. Beitragspotenzial zu versehen,<br>
* sowie Möglichkeiten zur Umsetzung zu schaffen.<br><br>
Hierzu soll geprüft werden, inwiefern die Fortschritte über eine grafische Darstellung auf der Klimal-Website des BDKJ fortlaufend dokumentiert werden können, sodass Mitgliedsverbände und Gruppen gemeinsam auf ein sichtbares Gesamtziel hinarbeiten können.<br><br>
Die Veröffentlichung der Projektideen und der Darstellung des gemeinsamen Zieles soll bis Ende 2026 erfolgen und insbesondere im Kontext der 72-Stunden-Aktion beworben werden.<br><br>
Bis zur Diözesanversammlung 2027 wird gesammelt und dokumentiert,<br><br>
* welche Maßnahmen in den Verbänden und Gliederungen des BDKJ umgesetzt wurden,<br>
* sowie welches geschätzte Einsparungs- oder Beitragspotenzial dadurch erreicht wurde.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt durch Antragsstellende (Teilnehmende des Antragscafes) mündlich</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:42:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/positionierung-des-bdkj-diozesanverband-freiburg-zum-prozess-der-grund-12080</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/positionierung-des-bdkj-diozesanverband-freiburg-zum-prozess-der-grund-12080</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:<br><br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.<br><br>
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br><br>
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.<br><br>
Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.<br>
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Verband insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.<br><br>
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.<br><br>
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden, wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nehmen will.<br><br>
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen als Christ*innen eigene Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.<br><br>
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und Kompromissen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen relevanten Entscheidungsträger*innen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher Anforderungen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung, Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.<br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:28:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56191</link>
                        <author>DL</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56191</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:<br><br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.<br><br>
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br><br>
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.<br><br>
Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.<br>
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Verband insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.<br><br>
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.<br><br>
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden, wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nehmen will.<br><br>
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen durch die Taufe eigene Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.<br><br>
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und Kompromissen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen relevanten Entscheidungsträger*innen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher Anforderungen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung, Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.<br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:21:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu I3: &quot;Klima-Antrag&quot;</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56180/amendment/63901</link>
                        <author>KLJB Freiburg</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 13:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das letztes Jahr formulierte Ziel, über eine jährliche Bilanzierung den CO2-Ausstoß des BDKJs zu ermittelt wird mit diesen Methoden nicht mehr verfolgt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Stattdessen wird ein Ziel ermittelt wie viel CO2 der BDKJ durch positive Maßnahmen kompensieren will. Dieses Ziel wird über Teilnehmendentage der Mitgliedsverbände (2,5kg CO2 pro Teilnehmendentag) geschätzt.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die DL wird beauftragt entsprechende Projektideen für Maßnahmen zu veröffentlichen und diese mit einem geschätzten Einspar- oder Kompensations-Potential zu beziffern. Dies soll bis Ende 2026 erfolgen und auch mit Blick auf die 72-Stunden beworben werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das im vergangenen Jahr beschlossene Ziel, den CO₂-Ausstoß des BDKJ durch eine jährliche Bilanzierung systematisch zu erfassen und daraus Maßnahmen zur Klimaneutralität abzuleiten, wird in der bisherigen Form nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist insbesondere der hohe organisatorische Aufwand sowie die begrenzte Aussagekraft der aktuell verfügbaren Erhebungsmethoden.<br><br>Das grundlegende Anliegen des Beschlusses – Verantwortung für klimafreundliches Handeln im BDKJ zu übernehmen und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu fördern – bleibt jedoch ausdrücklich bestehen.<br><br>Statt einer vollständigen CO₂-Bilanzierung soll künftig ein gemeinsames Ziel zur Einsparung von CO₂-Emissionen und Beiträgen zu Klimaschutz und dem Erhalt und Stärkung von CO₂ Senkung definiert werden. Dieses Ziel orientiert sich an den Teilnehmendentagen der Mitgliedsverbände. Als Berechnungsgrundlage werden dabei 2,5 kg CO₂ pro Teilnehmendentag angesetzt.<br><br>Die Diözesanleitung wird beauftragt,<br><br>* geeignete Projektideen und Maßnahmen zur CO₂-Einsparung oder zum Klimaschutz zu sammeln und zu veröffentlichen,<br>* diese mit einem geschätzten Einsparungs- bzw. Beitragspotenzial zu versehen,<br>* sowie Möglichkeiten zur Umsetzung zu schaffen.<br><br>Hierzu soll geprüft werden, inwiefern die Fortschritte über eine grafische Darstellung auf der Klimal-Website des BDKJ fortlaufend dokumentiert werden können, sodass Mitgliedsverbände und Gruppen gemeinsam auf ein sichtbares Gesamtziel hinarbeiten können.<br><br>Die Veröffentlichung der Projektideen und der Darstellung des gemeinsamen Zieles soll bis Ende 2026 erfolgen und insbesondere im Kontext der 72-Stunden-Aktion beworben werden.<br><br>Bis zur Diözesanversammlung 2027 wird gesammelt und dokumentiert,<br><br>* welche Maßnahmen in den Verbänden und Gliederungen des BDKJ umgesetzt wurden,<br>* sowie welches geschätzte Einsparungs- oder Beitragspotenzial dadurch erreicht wurde.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Es wird bis zur DV 2027 gesammelt welche Maßnahmen mit welchem geschätztem Einsparpotential in den Verbänden des BDKJs durchgeführt wurden. Das dort geschätzte Einsparpotential wird dem ermittelten Ziel gegenübergestellt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Ergebnisse werden auf der DV 2027 betrachtet.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:21:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56189</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56189</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:<br><br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.<br><br>
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br><br>
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.<br><br>
Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.<br>
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Verband insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.<br><br>
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.<br><br>
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden, wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nehmen will.<br><br>
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen durch die Taufe eigene Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.<br><br>
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und Kompromissen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen relevanten Entscheidungsträger*innen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher Anforderungen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung, Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.<br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:17:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56186/amendment/63900</link>
                        <author>DL</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56186/amendment/63900</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 12 einfügen:</h4><div><p>Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">den verantwortlichen Personen </ins>der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 34 bis 36:</h4><div><p>Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Diözesanleitung und des Verbands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Verband</ins> insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:11:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56186</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56186</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:<br><br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.<br><br>
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br><br>
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.<br><br>
Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.<br>
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.<br><br>
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.<br><br>
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden, wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nehmen will.<br><br>
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen durch die Taufe eigene Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.<br><br>
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und Kompromissen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen relevanten Entscheidungsträger*innen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher Anforderungen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung, Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.<br>
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 16:04:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1: Antrag auf Erweiterung des Kirchenpolitischen Ausschusses – AKiP</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Antrag-auf-Erweiterung-des-Kirchenpolitischen-Ausschusses-AKiP-47684</link>
                        <author>AKIP</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Antrag-auf-Erweiterung-des-Kirchenpolitischen-Ausschusses-AKiP-47684</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kirchenpolitische Ausschuss beantragt die Erweiterung seiner Kapazitäten um zwei weitere ordentliche Sitze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem gehört in Zukunft auch der*die Vertreter*in des BDKJ im Diözesanpastoralrat dem Kirchenpolitischen Ausschuss an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit setzt sich der AKiP künftig aus folgenden Mitgliedern zusammen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>den 4 gewählten Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken dem*der Vertreter*in des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanpastoralrat der Katholiken und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4 weiteren Mitgliedern, deren Besetzung sich nach §14 der Satzung richtet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zwei weiteren Sitze sind notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des AKiP angesichts der aktuellen strukturellen Veränderungen im Diözesanrat sinnvoll zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wegfall bestehender Ressourcen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der neuen Satzung des Diözesanrats entfallen für die Verbände bisherige Mitwirkungs- und Stellvertretungsmöglichkeiten. Nach aktuellem Stand betrifft dies eine bisherige Vertretungsposition sowie insgesamt fünf bisherige Stellvertretungspositionen, die künftig nicht mehr durch den BDKJ bzw. die Jugendverbände benannt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit fallen Personen weg, die bisher in die kirchenpolitische Arbeit eingebunden waren, Informationen mitgetragen, Vertretung ermöglicht und die Arbeit des AKiP personell gestützt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Sicherung der Handlungsfähigkeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit der AKiP auch künftig kirchenpolitische Themen verlässlich bearbeiten, Termine wahrnehmen und die Interessen der Jugendverbände in kirchlichen Prozessen wirksam einbringen kann, muss der Wegfall dieser bisherigen Ressourcen ausgeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Klare und ausgewogene Zusammensetzung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Erweiterung entsteht eine klare und nachvollziehbare Struktur des AKiP. Neben den vier gewählten Vertreter*innen im Diözesanrat werden vier weitere AKiP-Mitglieder gewählt. Diese setzen sich geschlechtergerecht aus zwei Sitzen weiblich/divers und zwei Sitzen männlich/divers zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Zielsetzung der Erweiterung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Plätzen soll das fachliche Know-how im Ausschuss gehalten und stabilisiert werden. Außerdem soll die Vertretungssicherheit bei Terminen, Beratungen und Projekten gewährleistet bleiben. Die kirchenpolitische Arbeit des BDKJ Freiburg wird dadurch breiter getragen und der AKiP erhält eine nachhaltige und arbeitsfähige Struktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bitten um Zustimmung zur Erweiterung, damit der AKiP seinen Auftrag als kirchenpolitisches Gremium weiterhin verlässlich wahrnehmen kann, und freuen uns über Kandidaturen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 15:49:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1: Antrag auf Erweiterung des Kirchenpolitischen Ausschusses – AKiP</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56184</link>
                        <author>AKIP</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56184</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kirchenpolitische Ausschuss beantragt die Erweiterung seiner Kapazitäten um zwei weitere ordentliche Sitze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Repräsentanz im Gremium sollen diese weiteren Stellen wie folgt besetzt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Sitz weiblich / divers</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Sitz männlich / divers</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem gehört in Zukunft auch der*die Vertreter*in des BDKJ im Diözesanpastoralrat dem Kirchenpolitischen Ausschuss an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit setzt sich der AKiP künftig aus folgenden Mitgliedern zusammen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>den 4 gewählten Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken, dem*der Vertreter*in des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanpastoralrat der Katholiken und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2 gewählten AKiP-Mitgliedern weiblich / divers,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2 gewählten AKiP-Mitgliedern männlich / divers.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zwei weiteren Sitze sind notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des AKiP angesichts der aktuellen strukturellen Veränderungen im Diözesanrat sinnvoll zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wegfall bestehender Ressourcen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der neuen Satzung des Diözesanrats entfallen für die Verbände bisherige Mitwirkungs- und Stellvertretungsmöglichkeiten. Nach aktuellem Stand betrifft dies eine bisherige Vertretungsposition sowie insgesamt fünf bisherige Stellvertretungspositionen, die künftig nicht mehr durch den BDKJ bzw. die Jugendverbände benannt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit fallen Personen weg, die bisher in die kirchenpolitische Arbeit eingebunden waren, Informationen mitgetragen, Vertretung ermöglicht und die Arbeit des AKiP personell gestützt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Sicherung der Handlungsfähigkeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit der AKiP auch künftig kirchenpolitische Themen verlässlich bearbeiten, Termine wahrnehmen und die Interessen der Jugendverbände in kirchlichen Prozessen wirksam einbringen kann, muss der Wegfall dieser bisherigen Ressourcen ausgeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Klare und ausgewogene Zusammensetzung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Erweiterung entsteht eine klare und nachvollziehbare Struktur des AKiP. Neben den vier gewählten Vertreter*innen im Diözesanrat werden vier weitere AKiP-Mitglieder gewählt. Diese setzen sich geschlechtergerecht aus zwei Sitzen weiblich/divers und zwei Sitzen männlich/divers zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Zielsetzung der Erweiterung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Plätzen soll das fachliche Know-how im Ausschuss gehalten und stabilisiert werden. Außerdem soll die Vertretungssicherheit bei Terminen, Beratungen und Projekten gewährleistet bleiben. Die kirchenpolitische Arbeit des BDKJ Freiburg wird dadurch breiter getragen und der AKiP erhält eine nachhaltige und arbeitsfähige Struktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bitten um Zustimmung zur Erweiterung, damit der AKiP seinen Auftrag als kirchenpolitisches Gremium weiterhin verlässlich wahrnehmen kann, und freuen uns über Kandidaturen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 15:49:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu I3: &quot;Klima-Antrag&quot;</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56180/amendment/63899</link>
                        <author>KLJB Freiburg</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56180/amendment/63899</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 13:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das letztes Jahr formulierte Ziel, über eine jährliche Bilanzierung den CO2-Ausstoß des BDKJs zu ermittelt wird mit diesen Methoden nicht mehr verfolgt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Stattdessen wird ein Ziel ermittelt wie viel CO2 der BDKJ durch positive Maßnahmen kompensieren will. Dieses Ziel wird über Teilnehmendentage der Mitgliedsverbände (2,5kg CO2 pro Teilnehmendentag) geschätzt.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die DL wird beauftragt entsprechende Projektideen für Maßnahmen zu veröffentlichen und diese mit einem geschätzten Einspar- oder Kompensations-Potential zu beziffern. Dies soll bis Ende 2026 erfolgen und auch mit Blick auf die 72-Stunden beworben werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Das im vergangenen Jahr beschlossene Ziel, den CO₂-Ausstoß des BDKJ durch eine jährliche Bilanzierung systematisch zu erfassen und daraus Maßnahmen zur Klimaneutralität abzuleiten, wird in der bisherigen Form nicht weiterverfolgt. Hintergrund ist insbesondere der hohe organisatorische Aufwand sowie die begrenzte Aussagekraft der aktuell verfügbaren Erhebungsmethoden.<br><br>Das grundlegende Anliegen des Beschlusses – Verantwortung für klimafreundliches Handeln im BDKJ zu übernehmen und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu fördern – bleibt jedoch ausdrücklich bestehen.<br><br>Statt einer vollständigen CO₂-Bilanzierung soll künftig ein gemeinsames Ziel zur Einsparung bzw. Kompensation von CO₂-Emissionen definiert werden. Dieses Ziel orientiert sich an den Teilnehmendentagen der Mitgliedsverbände. Als Berechnungsgrundlage werden dabei 2,5 kg CO₂ pro Teilnehmendentag angesetzt.<br><br>Die Diözesanleitung wird beauftragt,<br><br>* geeignete Projektideen und Maßnahmen zur CO₂-Einsparung oder -Kompensation zu sammeln und zu veröffentlichen,<br>* diese mit einem geschätzten Einsparungs- bzw. Kompensationspotenzial zu versehen,<br>* sowie Möglichkeiten zur Umsetzung zu schaffen.<br><br>Hierzu soll geprüft werden, inwiefern die Fortschritte über eine grafische Darstellung auf der Klimal-Website des BDKJ fortlaufend dokumentiert werden können, sodass Mitgliedsverbände und Gruppen gemeinsam auf ein sichtbares Gesamtziel hinarbeiten können.<br><br>Die Veröffentlichung der Projektideen und der Darstellung des gemeinsamen Zieles soll bis Ende 2026 erfolgen und insbesondere im Kontext der 72-Stunden-Aktion beworben werden.<br><br>Bis zur Diözesanversammlung 2027 wird gesammelt und dokumentiert,<br><br>* welche Maßnahmen in den Verbänden und Gliederungen des BDKJ umgesetzt wurden,<br>* sowie welches geschätzte Einsparungs- oder Kompensationspotenzial dadurch erreicht wurde.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Es wird bis zur DV 2027 gesammelt welche Maßnahmen mit welchem geschätztem Einsparpotential in den Verbänden des BDKJs durchgeführt wurden. Das dort geschätzte Einsparpotential wird dem ermittelten Ziel gegenübergestellt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Ergebnisse werden auf der DV 2027 betrachtet.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 14:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I3: &quot;Klima-Antrag&quot;</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56180</link>
                        <author>CAJ, KJG, PSG, BDKJ Freiburg, BDKJ Karlsruhe Ettlingen</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56180</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das letztes Jahr formulierte Ziel, über eine jährliche Bilanzierung den CO2-Ausstoß des BDKJs zu ermittelt wird mit diesen Methoden nicht mehr verfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Stattdessen wird ein Ziel ermittelt wie viel CO2 der BDKJ durch positive Maßnahmen kompensieren will. Dieses Ziel wird über Teilnehmendentage der Mitgliedsverbände (2,5kg CO2 pro Teilnehmendentag) geschätzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die DL wird beauftragt entsprechende Projektideen für Maßnahmen zu veröffentlichen und diese mit einem geschätzten Einspar- oder Kompensations-Potential zu beziffern. Dies soll bis Ende 2026 erfolgen und auch mit Blick auf die 72-Stunden beworben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird bis zur DV 2027 gesammelt welche Maßnahmen mit welchem geschätztem Einsparpotential in den Verbänden des BDKJs durchgeführt wurden. Das dort geschätzte Einsparpotential wird dem ermittelten Ziel gegenübergestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse werden auf der DV 2027 betrachtet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt durch Antragsstellende (Teilnehmende des Antragscafes) mündlich</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 May 2026 09:15:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56177/amendment/63898</link>
                        <author>BDKJ Diözesanleitung</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56177/amendment/63898</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 52:</h4><div><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:<br><br>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.<br><br>Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.<br><br>Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.<br><br>Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.<br>Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.<br><br>Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.<br><br>Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden, wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nehmen will.<br><br>Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen durch die Taufe eigene Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.<br><br>Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung</ins>:</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nimmt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 64 einfügen:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher Anforderungen;</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 70 bis 76:</h4><div><p>Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Änderungsantrag wurde im Antragscafé erarbeitet und von uns als Antragssteller*innen so angenommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 23:59:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu I1: Antrag auf Erweiterung des Kirchenpolitischen Ausschusses – AKiP</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56184/amendment/63897</link>
                        <author>Felix  (KjG)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56184/amendment/63897</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 6 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Repräsentanz im Gremium sollen diese weiteren Stellen wie folgt besetzt werden:</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">1 Sitz weiblich / divers</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">1 Sitz männlich / divers</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 14:</h4><div><p>den 4 gewählten Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del> dem*der Vertreter*in des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanpastoralrat der Katholiken und</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">2 gewählten AKiP-Mitgliedern weiblich / divers,</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">2 gewählten AKiP-Mitgliedern männlich / divers.</li></ul><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">4 weiteren Mitgliedern, deren Besetzung sich nach §14 der Satzung richtet.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 18:04:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu I1: Antrag auf Erweiterung des Kirchenpolitischen Ausschusses – AKiP</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56176/amendment/63896</link>
                        <author>Felix (KjG)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56176/amendment/63896</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23279_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 6 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zudem gehört in Zukunft auch der*die Vertreter*in des BDKJ im Diözesanpastoralrat dem Kirchenpolitischen Ausschuss an.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p>den 4 gewählten Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken,<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> dem*der Vertreter*in des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanpastoralrat der Katholiken und</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:54:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56177</link>
                        <author>DL</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56177</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und Kompromissen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen relevanten Entscheidungsträger*innen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung, Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel, verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst genommen wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag greift unsere Erfahrungen im Prozess der Trägervereinsgründung auf. Ziel ist es, die dabei erlebten strukturellen Defizite, Belastungen und Machtasymmetrien klar zu benennen, sie in einen größeren kirchlichen Kontext einzuordnen und Erwartungen an zukünftige Prozesse zu formulieren. Die Positionierung dient sowohl der internen Klärung als auch der Kommunikation gegenüber der Bistumsleitung und ist Ausdruck unseres Anspruchs auf eine partnerschaftliche, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit diesem Antrag wollen wir die vergangenen Erfahrungen reflektieren und damit den Blick in die Zukunft richten, um künftige Prozesse konstruktiv zu gestalten.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 09:53:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1: Antrag auf Erweiterung des Kirchenpolitischen Ausschusses – AKiP</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56176</link>
                        <author>AKIP</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/motion/56176</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kirchenpolitische Ausschuss beantragt die Erweiterung seiner Kapazitäten um zwei weitere ordentliche Sitze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Repräsentanz im Gremium sollen diese weiteren Stellen wie folgt besetzt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Sitz weiblich / divers</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1 Sitz männlich / divers</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit setzt sich der AKiP künftig aus folgenden Mitgliedern zusammen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>den 4 gewählten Vertreter*innen des BDKJ Diözesanverbandes im Diözesanrat der Katholiken,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2 gewählten AKiP-Mitgliedern weiblich / divers,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2 gewählten AKiP-Mitgliedern männlich / divers.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zwei weiteren Sitze sind notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des AKiP angesichts der aktuellen strukturellen Veränderungen im Diözesanrat sinnvoll zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Wegfall bestehender Ressourcen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der neuen Satzung des Diözesanrats entfallen für die Verbände bisherige Mitwirkungs- und Stellvertretungsmöglichkeiten. Nach aktuellem Stand betrifft dies eine bisherige Vertretungsposition sowie insgesamt fünf bisherige Stellvertretungspositionen, die künftig nicht mehr durch den BDKJ bzw. die Jugendverbände benannt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit fallen Personen weg, die bisher in die kirchenpolitische Arbeit eingebunden waren, Informationen mitgetragen, Vertretung ermöglicht und die Arbeit des AKiP personell gestützt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Sicherung der Handlungsfähigkeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit der AKiP auch künftig kirchenpolitische Themen verlässlich bearbeiten, Termine wahrnehmen und die Interessen der Jugendverbände in kirchlichen Prozessen wirksam einbringen kann, muss der Wegfall dieser bisherigen Ressourcen ausgeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Klare und ausgewogene Zusammensetzung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Erweiterung entsteht eine klare und nachvollziehbare Struktur des AKiP. Neben den vier gewählten Vertreter*innen im Diözesanrat werden vier weitere AKiP-Mitglieder gewählt. Diese setzen sich geschlechtergerecht aus zwei Sitzen weiblich/divers und zwei Sitzen männlich/divers zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Zielsetzung der Erweiterung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Plätzen soll das fachliche Know-how im Ausschuss gehalten und stabilisiert werden. Außerdem soll die Vertretungssicherheit bei Terminen, Beratungen und Projekten gewährleistet bleiben. Die kirchenpolitische Arbeit des BDKJ Freiburg wird dadurch breiter getragen und der AKiP erhält eine nachhaltige und arbeitsfähige Struktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bitten um Zustimmung zur Erweiterung, damit der AKiP seinen Auftrag als kirchenpolitisches Gremium weiterhin verlässlich wahrnehmen kann, und freuen uns über Kandidaturen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 May 2026 09:50:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A5: Satzungsänderung Besetzung des DA</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220/63895</link>
                        <author>Lukas Bächle (KLJB)</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220/63895</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23274_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 15 einfügen:</h4><div><p>die Anzahl der Vertreter*innen nie mehr als acht und mindestens 3 Stimmen betragen muss.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(b) Bei den nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 gewählten Mitgliedern aus den Reihen der Jugendverbände dürfen nicht mehr als zwei Personen demselben Jugendverband zugeordnet sein. Bei den nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 gewählten Mitgliedern aus den Reihen der Regionalverbände dürfen nicht mehr als zwei Personen demselben Regionalverband zugeordnet sein. Maßgeblich ist jeweils die Zuordnung, in deren Rahmen die Person für den Diözesanausschuss kandidiert beziehungsweise gewählt wird.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>So wird sichergestellt, dass die Aufteilung der Stimmen über mehrere Jugend- bzw. Regionalverbände erfolgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 07 May 2026 19:56:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A5: Satzungsänderung Besetzung des DA</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220/63894</link>
                        <author>KLJB Freiburg</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220/63894</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_23274_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 15 einfügen:</h4><div><p>die Anzahl der Vertreter*innen nie mehr als acht und mindestens 3 Stimmen betragen muss.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(b) Bei den Vertreter*innen der Jugend-und Regionalverbänden im Diözesanausschuss dürfen nicht mehr als zwei Mitglieder aus demselben Jugend- bzw. Regionalverband gewählt werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelung dient dazu, eine ausgewogene und faire Vertretung der unterschiedlichen Jugendverbände und Regionalverbände im Diözesanausschuss sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Verbände mit einer besonders hohen Anzahl aktiver Mitglieder auf diözesaner Ebene einen überproportional großen Einfluss gewinnen könnten, indem sie mehr Personen in das Gremium entsenden. Dies könnte dazu führen, dass kleinere oder weniger stark vertretene Verbände in Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert sind.</p>
<p>Durch die Begrenzung auf maximal zwei Mitglieder pro Verband beziehungsweise Regionalverband wird verhindert, dass einzelne Strukturen dominieren, und stattdessen eine vielfältige und ausgewogene Zusammensetzung des Diözesanausschusses gefördert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 06 May 2026 20:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Satzungsänderung Besetzung des DA</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220</link>
                        <author>KjG Freiburg, DPSG Freiburg , PSG Freiburg</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des BDKJ Freiburg wird in „§13 Diözesanausschuss“ wie folgt angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>acht gewählte Mitglieder aus den Reihen der Jugendverbände,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>bis zu acht gewählte Mitglieder aus den Reihen der Regionalverbände gemäß Abs. (3a) und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>die Diözesanleitung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(a) Zur Ermittlung der Anzahl der Vertreter*innen der Regionalverbände im Diözesanausschuss nach §13 Abs. 3 Ziffer 2 wird die Mitgliederzahl der Jugendverbände nach §5 Absatz 4 Satz 2 auf dem Gebiet der entstandenen Regionalverbände durch die Mitgliederzahl der Jugendverbände nach §5 Absatz 4 Satz 2 auf Diözesanebene geteilt, mit acht multipliziert und anschließend kaufmännisch gerundet. Diese Zahl gilt unter den beiden Nebenbedingungen, dass die Anzahl der Vertreter*innen nie mehr als acht und mindestens 3 Stimmen betragen muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Verringert sich die Anzahl der Vertreter*innen der Regionalverbände im Diözesanausschuss, so bleiben alle Mitglieder des Diözesanausschusses bis zum Ende ihrer Amtszeit im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von den Stellen der Jugendverbände und Regionalverbände entfallen jeweils die Hälfte der vorgesehenen Plätze auf weibliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden, und die andere Hälfte auf männliche Personen oder Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Bei einer ungeraden Anzahl von Stellen wird die verbleibende Stelle unabhängig vom Geschlecht besetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Satzung wird darüber hinaus unter „§ 13 Diözesanausschuss“ aufgenommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Diözesanausschuss kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation oder<br>
in einer gemischten Versammlung stattfinden. Die Diözesanleitung bestimmt die<br>
Tagungsform der Versammlung und weist in der Einladung auf diese hin.<br>
(8) Der Diözesanausschuss ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde<br>
und mindestens die Hälfte der aktuell besetzten stimmberechtigten Mitglieder im<br>
Versammlungsraum anwesend beziehungsweise im digitalen Abstimmungstool<br>
eingeloggt sind.<br>
(9) Die Diözesanversammlung kann alle Beschlüsse des Diözesanausschusses ändern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge des Prozesses rund um den Trägerverein und die damit verbundene Kirchenrechtsform wurde klar, dass durch die aktuelle Stimmenverteilung im Diözesanausschuss schon wenige Enthaltungen ausreichen, damit Abstimmung zugunsten der Diözesanleitung ausfallen. Deshalb wollen wir die Stellenanzahl des Diözesanausschusses erweitern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die acht Stellen für die Jugendverbände (also eine pro stimmberechtigten Jugendverband) sollen die Möglichkeit eröffnen, dass perspektivisch jeder Jugendverband im Diözesanausschuss und damit auch im Trägerverein vertreten sein kann. Gerade im Zuge des Prozesses rund im die Kirchenrechtsform des Trägervereins hat sich gezeigt, dass Jugendverbände, welche keine Person im Diözesanausschuss haben, sich übergegangen fühlen können. Darüber hinaus haben sie keine Möglichkeiten direkten Einfluss auf das Geschehen im Trägerverein zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die dynamische Berechnung der Stimmen der Regionalverbände – analog zur Diözesanversammlung – gewährleistet zudem eine flexible und gerechte Anpassung an sich verändernde Strukturen und Mitgliederzahlen. Dadurch kann langfristig eine faire und transparente Verteilung der Stimmen sichergestellt werden. Hierbei ist es uns wichtig durch die Beschränkung, dass Regionalverbände immer mindestens drei Stellen haben, eine Schutzklausel einzuführen, so dass die Jugendverbände nicht mehr Stimmen als die Regionalverbände und die Diözesanleitung gemeinsam haben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anmerkung: um die Änderungen im Satzungstest besser nachvollziehen zu können, ist der Antragstext nochmals als PDF im Änderungsmodus angehangen. So wird deutlich welche Worte / Sätze im ursprünglichen Text geändert werden sollen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><iframe class="pdfViewer" src="/dv2026/Satzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220/embeddedpdf?file=%2Fdv2026%2FSatzungsanderung-Besetzung-des-DA-41220%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23276"></iframe><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 11:38:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Satzungsänderungsantrag: Auflagen des Justitiariats, Delegationsbesetzungen und kleine Korrekturen</title>
                        <link>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderungsantrag-Auflagen-des-Justitiariats-Delegationsbesetz-55038</link>
                        <author>Satzungsausschuss</author>
                        <guid>https://bdkj-freiburg.antragsgruen.de/dv2026/Satzungsanderungsantrag-Auflagen-des-Justitiariats-Delegationsbesetz-55038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:<br>
Die Satzung des BDKJ Diözesanverbands Freiburg wird entsprechend der Synopse geändert.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag behandelt mehrere verschiedene Themen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Nach der Gründung unseres Trägervereins wurden wir vom Bundessatzungsausschuss auf kleinere Inkonsistenzen in den Aufgabenbeschreibungen von DL und DA hingewiesen. Die entsprechenden Korrekturen sollen in §§ 12, 13 vorgenommen werden. (Konkret geht es darum, je Funktion und Aufgabe der entsprechenden Personen festzulegen.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bei der Zusammensetzung des Diözesanrates und des Diözesanpastoralrates haben sich auf Seite der Diözese Änderungen ergeben. Daher haben wir in §16 Vorschläge für entsprechende Regelungen gemacht: Konkret wird in Zukunft die Stellvertreter*innen-Regelung wegfallen. Dadurch müssen die Delegierten auf 5 Jahre gewählt werden. Zudem wird dadurch eine Regelung zur Nachbesetzung der Stellen durch die DV nötig, falls Personen vorzeitig aus dem Amt ausscheiden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Von Seiten des Justitiariats gab es mehrere Auflagen:
<ul><li>Auf der letzten DV haben wir die Überschrift des §27 geändert. Das geschah vor allem deswegen, da die „kirchliche Ausrichtung des Diözesanverbandes“ (alte Überschrift) aktuell durch §26 Abs. (1) geregelt ist und damit in einem anderen Absatz steht. Die Änderung der Überschrift ist nach Meinung des Justitiariats unzulässig. Entsprechend verschieben wir §26 Abs. (1) in §27 und ändern die Überschrift zurück.</li><li>Auf Anraten eines kirchenrechtlichen Gutachtens hatten wir in §27 Abs. (4) die vom Bistum vorgegebene Formulierung durch die Formulierung direkt aus dem Kirchengesetz (c. 324 CIC) ersetzt. Das sollen wir rückgängig machen.</li></ul></li></ul></div></div><h2>Anhang</h2><iframe class="pdfViewer" src="/dv2026/Satzungsanderungsantrag-Auflagen-des-Justitiariats-Delegationsbesetz-55038/embeddedpdf?file=%2Fdv2026%2FSatzungsanderungsantrag-Auflagen-des-Justitiariats-Delegationsbesetz-55038%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23276"></iframe><h2>Anhang (ergänzend)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 11:31:02 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>