| Antrag (initiativ): | Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DL |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 16:11 |
Ä1 zu I2: Positionierung des BDKJ Diözesanverband Freiburg zum Prozess der Gründung des Trägervereins
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Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.
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Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des VerbandsVerband insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und
Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des
Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen
Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die
ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem
spürbaren Vertrauensverlust verbunden.
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in
Gesprächen mit den verantwortlichen Personen der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für
eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche
Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine
mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen
seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt
kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft
zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung mitgeteilt.
Als BDKJ haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig
transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch
wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen
formuliert, die zuvor nicht benannt wurden. Außerdem wurden bereits
kommunizierte Zusagen nachträglich revidiert. Hinweise, Bedenken und Belastungen
aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen
noch angemessen berücksichtigt, selbst wenn die Bedenken auf Rechtsgutachten
gestützt waren. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame
Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa
zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und
perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme
einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde, ohne ein
Gesprächsangebot zu machen. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt
und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des VerbandsVerband
insgesamt erheblich eingeschränkt. Im Rahmen der Diözesanversammlungen wurde
diese Drucksituation mehrfach als Erpressung benannt. Ein gleichberechtigter
Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht
möglich.
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses
personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband
in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der Arbeit für
und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Dass sich junge Engagierte in diesem
Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist
aus unserer Sicht besonders problematisch.
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende
Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und
Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen
Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden,
wie wir sie bereits in den Machtanträgen im Jahr 2023 benannt wurden. Diese
Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer
Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen
ernst nehmen will.
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als
unverzichtbaren (kirchlichen) Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Im BDKJ üben junge Menschen das ihnen durch die Taufe eigene
Apostolat aus. Diese Rolle des BDKJ und die Aufgabe junger Menschen darin
erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf
Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle
und rechtliche Konsequenzen haben.
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und
Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des
Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen
Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die
ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem
spürbaren Vertrauensverlust verbunden.
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in
Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für
eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche
Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine
mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen
seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt
kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft
zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.
Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung
frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet.
Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und
Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise,
Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck
weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand
das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale
Machtausübung leitend war.
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa
zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und
perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme
einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat
eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als
Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein
gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen
Voraussetzungen nicht möglich.
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses
personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband
in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen
Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher
Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in
diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen
fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende
Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und
Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen
Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden.
Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer
Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen
ernst nimmt.
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als
unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese
Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf
Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle
und rechtliche Konsequenzen haben.
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:
- transparente und frühzeitige Kommunikation sowie nachvollziehbare
Begründung von Entscheidungen in allen strukturell relevanten Prozessen;
- klar benannte Zuständigkeiten, feste Ansprechpersonen und verbindliche
Zeitpläne, an die sich alle Beteiligten halten;
- einen Umgang mit verbandlichen Abhängigkeiten, der diese nicht als
Steuerungs- oder Druckmittel nutzt;
- die ernsthafte Einbeziehung der Expertise ehren- und hauptamtlich
Engagierter sowie die Bereitschaft zu echten Aushandlungsprozessen und
Kompromissen;
- die Aufnahme von Gesprächen zur strategischen Ausrichtung der
Zusammenarbeit zwischen Bistum und Jugendverbänden mit den allen
relevanten Entscheidungsträger*innen;
- einen offenen Austausch der Jugendverbände, der Bistumsleitung und des
Justiziariats zur grundsätzlichen Klärung kirchenrechtlicher
Anforderungen;
- die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit
des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir erwarten, dass die im Trägervereinsprozess sichtbar gewordenen Defizite
Anlass für eine kritische Selbstreflexion auf Seiten der Bistumsleitung und der
beteiligten Institutionen sind. Nur durch verbindliche Veränderungen in Haltung,
Kommunikation und Struktur kann zukünftig verhindert werden, dass sich
vergleichbare Prozesse in gleicher Weise wiederholen.
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche
aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel,
verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nie wieder
die Erfahrung machen, dass ihre Stimme verhallt und nicht ernst genommen wird.
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg sehen wir unsere Rolle weiterhin darin, Kirche
aktiv mitzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Macht sensibel,
verantwortungsvoll und kontrolliert ausgeübt wird und junge Menschen nicht
erneut die Erfahrung machen, dass ihre Stimme zwar angehört, aber nicht ernst
genommen wird.

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