Änderungen von I2 zu I2
| Ursprüngliche Version: | I2 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 16:17 |
| Neue Version: | I2 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 16:21 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 66 bis 116:
Als BDKJ Diözesanverband Freiburg positionieren wir uns kritisch zur Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung im Prozess der Gründung des Trägervereins als Rechts- und Vermögensträger des Verbandes. Der im vergangenen Jahr geführte Prozess war für uns als Verband und insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten mit erheblichen Belastungen, Frustration und einem spürbaren Vertrauensverlust verbunden.
Daher wird die BDKJ-Diözesanleitung beauftragt, die folgende Positionierung in Gesprächen mit der Bistumsleitung einzubringen, um eine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.
Wir nehmen wahr, dass der Prozess von Beginn an durch strukturell ungleiche Machtverhältnisse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Transparenz und eine mangelhafte Kommunikationskultur geprägt war. Entscheidungen und Anforderungen seitens der Bistumsleitung und der kirchlichen Verwaltung wurden wiederholt kurzfristig, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Bereitschaft zu inhaltlicher Auseinandersetzung oder Kompromissfindung kommuniziert.
Als BDKJ Diözesanleitung haben wir den Prozess gegenüber der Bistumsleitung frühzeitig transparent gemacht, angekündigt und verantwortungsvoll vorbereitet. Dennoch wurden im Verlauf des Prozesses wiederholt Erwartungen und Voraussetzungen formuliert, die zuvor nicht benannt worden waren. Hinweise, Bedenken und Belastungen aus dem Verband wurden dabei nach unserem Eindruck weder ernsthaft aufgegriffen noch angemessen berücksichtigt. Dadurch entstand das Gefühl, dass nicht der gemeinsame Gestaltungswille, sondern die formale Machtausübung leitend war.
Besonders kritisch bewerten wir, dass der Zugang zu zentralen Ressourcen – etwa zu Räumen, IT-Infrastruktur, Einbindung in bestehende Strukturen und perspektivisch finanzieller Absicherung – implizit und explizit an die Annahme einer bestimmten kirchlichen Rechtsform geknüpft wurde. Diese Verknüpfung hat eine Drucksituation erzeugt und den Handlungsspielraum von uns als Diözesanleitung und des Verbands insgesamt erheblich eingeschränkt. Ein gleichberechtigter Aushandlungsprozess auf Augenhöhe war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
Wir nehmen weiterhin wahr, dass durch die Länge und Unklarheit des Prozesses personelle und zeitliche Ressourcen über Monate gebunden waren und der Verband in dieser Zeit nur eingeschränkt seiner eigentlichen Aufgabe – der inhaltlichen Arbeit für und mit jungen Menschen – nachgehen konnte. Immer wieder musste daher Struktur gegenüber Inhalt priorisiert werden. Dass sich junge Engagierte in diesem Prozess wiederholt nicht ernst genommen und vor den Kopf gestoßen fühlten, ist aus unserer Sicht besonders problematisch.
Der beschriebene Verlauf reiht sich aus unserer Sicht in wiederkehrende Erfahrungen ein, die wir als BDKJ mit kirchlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen machen. Er bestätigt strukturelle Muster, in denen Abhängigkeiten, Intransparenz und fehlende Rechenschaftspflicht wirksam werden. Diese Muster stehen im Widerspruch zu unserem Verständnis von demokratischer Selbstorganisation, geteilter Verantwortung und einer Kirche, die junge Menschen ernst nimmt.
Wir stellen klar: Der BDKJ ist Teil der Kirche und versteht seine Arbeit als unverzichtbaren Dienst an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Rolle erfordert Vertrauen, Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende strukturelle und rechtliche Konsequenzen haben.
Vor diesem Hintergrund erwarten und fordern wir von der Bistumsleitung:
- die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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- die Anerkennung der demokratischen Selbstorganisation und Eigenständigkeit des BDKJ als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
