| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 22.04.2023, 11:43 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
A2NEU: Amtszeitverlängerung hauptamtliche BDKJ DL weiblich
Antragstext
Die satzungsgemäße Amtszeit der amtierenden hauptamtlichen BDKJ Diözesanleitung
(weiblich), Theresa Hunnius, wird über den 30.06.2024 hinaus bis zum 30.09.2024
verlängert. Die satzungsgemäße Amtszeit einer auf der BDKJ Diözesanversammlung
vom 21. - 23.06.2024 gewählten hauptamtlichen BDKJ Diözesanleitung (weiblich)
verkürzt sich entsprechend auf 01.10.2024 bis 30.06.2027.
Der Wahlausschuss des BDKJ Diözesanverbandes wird beauftragt, im Falle einer
Übergabe des Amtes an eine neue hauptamtliche BDKJ Diözesanleitung (weiblich) in
Absprache mit den zuständigen Stellen des Erzbischöflichen Ordinariates und
Erzbischöflichen Seelsorgeamtes die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine
Amtsübergabe zu schaffen.
Begründung
2024 findet die BDKJ Diözesanversammlung erst im Juni (21. - 23.06.2024) statt aufgrund der 72-Stunden-Aktion im April. Theresas Amtszeit endet aktuell satzungsgemäß am 30.06.2024 und bei der BDKJ Diözesanversammlung 2024 stehen entsprechend Wahlen für die Stelle BDKJ-DL hauptamtlich weiblich an.
Die im Antrag beschriebene Amtszeitverlängerung um 3 Monate soll dazu führen, dass nach einer möglichen Neuwahl auch wieder eine ausreichende Übergangszeit bis zu einem mit der Erzdiözese zu klärenden arbeitsrechtlichen Dienstbeginn entsteht. Optimalerweise kann durch eine Dienstanstellung vor Amtszeitbeginn (möglich durch §8 Stellenordnungsplan der Erzdiözese) unter den im Antrag beschriebenen Zeitläufen eine direkte Übergabe zwischen Theresa und der neu gewählten hauptamtlichen BDKJ-DL erfolgen.
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