| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.04.2023, 09:31 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
A7NEU: Verlängerung Satzungsausschuss
Antragstext
Die Diözesanversammlung verlängert den Auftrag für den bisher eingerichteten
Satzungsausschuss. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2025. Er besteht
aus vier gewählten Personen und einem Mitglied der Diözesanleitung. Der
Ausschuss kann weitere beratende Mitglieder berufen.
Aufgabe des Ausschusses ist die Erstellung eines Vorschlages zur Anpassung der
Satzung zur Umsetzung der Beschlüsse der DV, die Begleitung des
Genehmigungsverfahrens der BDKJ-Diözesansatzung, die Beratung der BDKJ-
Diözesanleitung bei der Genehmigung von BDKJ-Dekanatssatzungen sowie die
Beratung der Jugendverbände in Satzungsfragen.
Bei der Wahl der Mitglieder sind die Beschlüsse dieser DV bezüglich
geschlechtergerechter Verteilung zu beachten.
Begründung
Da unsere aktuell beschlossene Satzung von 2022 noch immer nicht genehmigt worden ist und sich abzeichnet, dass auch in Zukunft Beratungs- und Änderungsbedarfe bei den Satzungen des BDKJ-Diözesanverbandes sowie bei den BDKJ-Dekanatsverbäden anstehen, halten wir es für sinnvoll, die Arbeit des Ausschusses fortzusetzten und dessen Auftrag um weitere zwei Jahre zu verlängern.
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