Die Regelung dient dazu, eine ausgewogene und faire Vertretung der unterschiedlichen Jugendverbände und Regionalverbände im Diözesanausschuss sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Verbände mit einer besonders hohen Anzahl aktiver Mitglieder auf diözesaner Ebene einen überproportional großen Einfluss gewinnen könnten, indem sie mehr Personen in das Gremium entsenden. Dies könnte dazu führen, dass kleinere oder weniger stark vertretene Verbände in Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert sind.
Durch die Begrenzung auf maximal zwei Mitglieder pro Verband beziehungsweise Regionalverband wird verhindert, dass einzelne Strukturen dominieren, und stattdessen eine vielfältige und ausgewogene Zusammensetzung des Diözesanausschusses gefördert.

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