| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
| Antragsteller*in: | Satzungsausschuss & AG Geschlechtervielfalt |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 03.04.2023, 18:11 |
A4: Änderung der Satzung und Wahlordnung - Geschlechtervielfalt im BDKJ
Antragstext
Die Satzung wird wie in der Synopse 1 dargestellt geändert.
Die Wahlordnung wird wie in Synopse 2 dargestellt geändert.
(Alternative: Die Wahlordnung wird wie in Synopse 3 dargestellt geändert.)
Begründung
[Hinweis: Für Änderungsanträge befinden sich die Textfassung der Satzung- und Wahlordnungsanträge in jeweils eigenen separaten Anträgen auf antragsgrün, da die synoptische Darstellung zwar der Übersichtlichkeit dient, nicht aber für Änderungsanträge geeignet ist.
>> Zum Änderungsmodus in Bezug auf den Satzungsteil gelangt ihr hier.
>> Zum Änderungsmodus in Bezug auf den Wahlordnungsteil gelangt ihr hier.]
In unseren Strukturen möchten wir Menschen aller Geschlechter die Möglichkeit geben sich zu engagieren. Das beinhaltet insbesondere und für uns völlig selbstverständlich auch Personen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden. Die entsprechende Satzungsgrundlage hierfür fehlte allerdings bisher und soll hiermit hergestellt werden.
Zusätzlich werden zwei Vorschläge für die Ausgestaltung der Wahlordnung eingebracht. Diese sollen der Diözesanversammlung einen Spielraum bieten, die Vor- und Nachteile der entsprechenden Systeme gegeneinander abzuwägen. In der Übersicht sind die Probleme der jeweiligen Systeme dargestellt. Darunter finden sich jeweils Beispiele, die die Problematik veranschaulichen:
Synopse 2:
Wahl nach reiner Stimmpriorisierung
- Durch das Wahlsystem wird eine Vakanz erzeugt, obwohl genügend Menschen kandidieren (Bsp. 1)
- Die Person, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat, erhält die Stelle in seltenen Fällen nicht (Bsp. 2) – hierbei werden insb. Minderjährige und nicht-katholische Personen systematisch benachteiligt
Synopse 3:
Wahl über Kombinationen im 2. Wahlgang
- Die Person, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat, erhält die Stelle u.U. nicht (Bsp. 1)
- Personen ohne entsprechenden Gegenpart könnten benachteiligt werden (Bsp. 1)
- Die Wahl über Kombinationen statt zwischen Personen direkt ist ungewohnt / das Wahlsystem wird komplexer
Grundsätzliche Informationen zur Wahl der Diözesanleitung, die zum Verständnis der Beispiele notwendig sind:
- Für die Wahl der Diözesanleitung ist im ersten und zweiten Wahlgang eine absolute Mehrheit nötig.
- Es gibt 2 geistliche Diözesanleiter*innen, von denen eine haupt- und eine ehrenamtlich tätig ist. Zusätzlich gibt es zwei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Diözesanleiter*innen.
- Nach der vorliegenden Satzungsänderung muss von diesen je zwei Personen die eine Stelle durch eine männliche Person oder eine Person, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfindet, und die andere Stelle durch eine weibliche Person oder eine Person, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfindet, besetzt werden.
- Folgende weitere Quoren für die Besetzung gibt es:
- Mindestens ein Mitglied der Diözesanleitung muss voll geschäftsfähig sein.
Mindestens 2/3 der Mitglieder der Diözesanleitung müssen katholisch sein, die restlichen Mitglieder müssen ACK-Mitglieder sein.
Beispiel 1:
Gewählt werden die zwei ehrenamtlichen Stellen, es ist eine andere Stelle bereits mit einer katholischen Person besetzt. 100 Stimmen werden vergeben. Das Wahlergebnis sieht wie folgt aus: (Ja | Nein | Enthaltung)
weiblich oder nicht-binär
- Kandidat*in 1 (nicht-katholisch) 72|0|28
- Kandidat*in 2 (katholisch) 28|0|72
männlich oder nicht-binär
- Kandidat*in 3 (nicht-katholisch) 70|0|30
>> Nach Synopse 2 bleibt die zweite Stelle zwingend vakant und nur Kandidat*in 1 ist gewählt. Nach Synopse 3 wird ein zweiter Wahlgang zwischen „1“ und „2&3“ durchgeführt.
Beispiel 2:
Gewählt werden die zwei ehrenamtlichen Stellen, die restlichen Stellen sind bisher unbesetzt. 100 Stimmen werden vergeben. Das Wahlergebnis sieht wie folgt aus: (Ja | Nein | Enthaltung)
weiblich oder nicht-binär
- Kandidat*in 1 (minderjährig, nicht katholisch) 90|0|10
- Kandidat*in 2 (volljährig, katholisch) 10|0|90
männlich oder nicht-binär
- Kandidat*in 3 (volljährig, nicht-katholisch) 60|0|40
- Kandidat*in 4 (volljährig, katholisch) 40|0|60
>> Nach Synopse 2 ist niemand gewählt, es findet ein zweiter und bei gleichem Wahlergebnis ein dritter Wahlgang statt. Nach diesem wären Kandidat*innen 2 und 3 gewählt, obwohl augenscheinlich 1 und 4 mehr Zustimmung erhalten.
>> Nach Synopse 3 findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Kombinationen „1&4“ und „2&3“ gegeneinander antreten.
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