| Veranstaltung: | BDKJ-Diözesanversammlung 2023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 22.04.2023, 16:44 |
| Antragshistorie: | Version 1 |
I1NEU: So dringend wie nie! Machtstrukturen aufbrechen.
Antragstext
Der BDKJ Diözesanverband Freiburg positioniert sich kritisch zum destruktiven
Ausleben von Macht in der Erzdiözese Freiburg. Wir beziehen aktiv Stellung und
wehren uns gegen jegliche Form des Machtmissbrauchs.
Als Dachverband der katholischen Jugendverbandsarbeit in der Erzdiözese Freiburg
bieten wir demokratische, selbstorganisierte, fehlertolerante und angstfreie
Räume für junge Menschen in der katholischen Kirche. Wir erleben auf
unterschiedlichen Ebenen, dass die Umsetzung unserer Werte durch strukturelles
und persönliches Handeln der Bistumsleitung1 erschwert oder gar verhindert
werden.
>> Wie wir miteinander umgehen. <<
Wir nehmen wahr, dass Engagierte immer wieder irritiert von der reaktionären
Haltung, unverstanden in ihrer Lebensrealität und ihrem Kirchenbild und
schockiert über die Art und Weise des Umgangs aus Gesprächen mit der
Bistumsleitung kommen. Dies bedarf erklärende Gespräche bis hin zu
seelsorgerliche Nachbereitung der Treffen. Als ein Beispiel kann hier das
vergangene Treffen der geistlichen Verbandsleitungen mit der der Bistumsleitung
im März 2023 genannt werden.
Zur Stärkung unserer Werte ist uns ein regelmäßiger Austausch mit der
Bistumsleitung ein wichtiges Anliegen. Immer wieder haben wir in den vergangenen
Jahren den konstruktiven Dialog gesucht. Wir haben Problemstellungen der
Jugendverbandsarbeit benannt und waren bemüht, gemeinsam mit der Bistumsleitung
passende Zielbilder und adäquate Lösungen zu erarbeiten. Aus unserer Sicht ist
dieses Vorgehen jedoch gescheitert, da es vielfach zu keiner wirklichen
Zusammenarbeit, sondern maximal zu einem Informationsaustausch kam.
Immer wieder werden Gespräche nicht auf Augenhöhe geführt und bei aller Betonung
des Dialoges findet dieser nur in eine Richtung statt. Themen werden überwiegend
angstgetrieben, statt sachlich und fokussiert besprochen. Für uns ist dies kein
Dialog und kein wertschätzender Umgang mit Mitmenschen! In Situationen zwischen
der Bistumsleitung und oft ehrenamtlichen Verbandler*innen nehmen wir verstärkt
eine Ausübung autoritärer Macht wahr. Dies ist für uns nicht akzeptabel!
Wir fordern daher
- eine echte Kooperation auf Augenhöhe. Dies bedeutet, alle
Gesprächspartner*innen bringen Fragen und Themen ein, bearbeiten Aufträge
und halten sich an vereinbarte Fristen und Abgaben. In diesem Zusammenhang
verweisen wir auf das von Erzbischof Stephan Burger postulierte
kooperative Leitungsverständnis (zuletzt Pressekonferenz vom 18.04.2023)
und daran, bei Entscheidungen „den Rat und die Expertise von vielen
anderen miteinzubeziehen“2.
- eine rotierende Sitzungskultur, bei der Vorsitz, Ort und Moderation des
Gesprächs wechseln. Darüber hinaus nutzen alle Beteiligten eine gemeinsam
verständliche Sprache.
- die Einbeziehung unserer Expertise insbesondere bei jugendrelevanten und
verbandlichen Themen. Diese soll beispielsweise durch direkte
themenbezogene Anfragen an den Dachverband eingeholt werden.
- ein offenes und aktives Hinhören und Nachfragen der Bistumsleitung in
unseren Bereichen. Daraus resultiert für uns auch die Haltung von unseren
Erfahrungen lernen zu wollen. Die sich verändernden Lebensrealitäten
junger Menschen müssen anerkannt und in die Weiterentwicklung von Kirche
eingebunden werden.
>> Wie wir gemeinsam Kirche gestalten. <<
Wir nehmen wahr, dass die Anerkennung und Unterstützung eigenständiger
kirchlicher Organisationsformen strukturell verhindert und gehemmt wird. Die
Gründe und Ängste dahinter verstehen wir nicht. Das aktive Verhindern zeigt sich
unter anderem bei anzeigepflichtigen Verfahren, wie beispielsweise bei der
Anerkennung von Jugendverbänden oder Satzungsgenehmigungen.
Aktuelle Satzungsgenehmigungsverfahren der Jugendverbände laufen schleppend,
komplex und intransparent ab. Die Kriterien nach denen Genehmigungen erteilt
oder verweigert werden, sind für uns aus demokratischer und jugendpolitischer
Sicht nicht nachvollziehbar.
Wir erkennen an, dass solche Verfahren nicht zwingend einfach sind. Auch
verstehen wir, dass das Bistum ein Interesse daran hat, Satzungen
kirchenrechtlich mitzugestalten und Verantwortliche zu schützen. Inhaltliche
Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht unserer Jugendverbände nehmen wir
allerdings als eine aktive Verhinderung von Vielfalt wahr. Die von der
Bistumsleitung vorgebrachten Äußerungen zeigen unserer Meinung nach auf, dass
hier der Glaube an die gelebte innerverbandliche Demokratie sowie die Expertise
junger Menschen nicht vorhanden ist. Vielmehr wird demokratischen Versammlungen
die Entscheidungskompetenz und die Reife zum Erfassen von Konsequenzen
abgesprochen.
Wir fordern daher
- Jugendverbände und andere kirchliche Organisationsformen junger Menschen
als Teil der Kirche wahrzunehmen und zu unterstützen.
- regelmäßige, direkte Gespräche zwischen kirchlichen Aufsichtsbehörden und
Verbandler*innen, um die unterschiedlichen Sichtweisen zu erfassen und zu
klären.
- Subsidiarität und Ermöglichung als Leitlinien für die Auslegung und
Anwendung kirchenrechtlicher und diözesaner Regelungen. Dies muss sich bei
den Jugendverbänden bemerkbar machen.
- eine regelmäßige, lösungsorientiere Zusammenarbeit mit den (kirchen-
)rechtlichen Expert*innen der Erzdiözese.
- die zügige Genehmigung aller dem Bistum vorliegenden
Jugendverbandssatzungen. Dabei sind die Anforderungen und
Genehmigungsvorbehalte auf die (kirchen-)rechtlich relevanten Sachverhalte
zu beschränken. Im Übrigen sind die Eigenständigkeit und das
Selbstbestimmungsrecht insbesondere jugendspezifischer und pädagogischer
Fragestellungen zu wahren und Entscheidungen den sich verändernden
Lebenswelten junger Menschen anzupassen.
- dem Ministrantenverband unverzüglich die kirchliche Anerkennunng zu
bewiligen.
>> Wie Strukturprozesse dem Inhalt dienen. <<
Wir nehmen wahr, dass es im Bistum einige Change-Prozesse gibt, die immer wieder
auch als Kulturveränderungsprozesse und nicht als reine Strukturprozesse
dargestellt werden. Die Ziele und Haltungen dazu lesen sich gut. Allerdings sind
uns die Konsequenzen, die aus den Kulturveränderungen resultieren sollen unklar.
Diese Unklarheit sorgt für eine hohe Frustration und Überforderung aufgrund
intransparenter und komplizierter Prozesskommunikation bei Engagierten. Daraus
ergibt sich ein weiterer Vertrauensverlust in (Prozess-)Verantwortliche.
Wir fordern für die aktuell uns betreffenden Prozesse (KE 2030 und DPI)
- klerikale Leitungsämter trotz kirchenrechtlicher Definition strukturell zu
überprüfen und zur Wahrnehmung von Leitung im Team auf allen Ebenen
aufzufordern.
- alle Ämter zeitlich zu begrenzen und in regelmäßigen Abständen mit
vielfältigen Resonanzen zu bewerten.
- dass bei den Entwicklungen und Besetzungen von Stellen verschiedene
Resonanzen im Vorfeld eingeholt und berücksichtigt werden.
- dass die Prozesse auf eine zukunftsfähige und diverse Pastoral mit Blick
auf sich verändernde Lebenswelten ausgerichtet sind, anstelle auf einer
reinen Reorganisation alter „Produktlisten“ zu setzen.
- Unterschiedliche Organisationsformen strukturell zu berücksichtigen,
anzuerkennen und im Hinblick auf Vielfalt zu fördern und zu unterstützen.
- eine sinnvolle Verzahnung des DPI Prozesses mit dem Prozess Kirche 2030
und eine Berücksichtigung dessen strategischer Ziele.
>> Wie weiter? <<
Wir nehmen wahr, dass nach den vergangenen Versammlungen des synodalen Weges
sowie nach der Veröffentlichung des Berichts der AG Aktenanalyse keine Zusage
des Erzbischofs erfolgte, die immer noch bestehenden, missbrauchsbegünstigenden
Strukturen zu verändern. So wurde beispielsweise im Anschluss an die
Veröffentlichung des Abschlussberichts der AG Aktenanalyse von der
Bistumsleitung formuliert, dass die hierarchische und episkopale3 Verfasstheit
der aktuellen Leitungsstrukturen nicht angegangen werden wird. Dies beschämt uns
vor allem im Hinblick auf die vielen bundes- und diözesanweiten Betroffenen, die
in diesen Tagen erneut mit ihrem Leid konfrontiert werden. Angesichts der
schockierenden Ausmaße des Systemversagens lässt uns der anhaltende mangelnde
Veränderungswille fassungslos zurück. Darüber hinaus haben wir den Eindruck,
dass die Forderungen der MHG-Studie zur Machtsensibilisierung nicht in der
Bistumsleitung angekommen sind.
Wir fordern
- Bezug nehmend auf den Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Freiburg, dass
„die hierarchischen Machtstrukturen demokratisiert, Verantwortung geteilt
und Kontrollinstrumente eingeführt werden“4.
- die Einrichtung einer unabhängigen Instanz „Verhinderung von
Machtmissbrauch“.
- Diese Instanz ist mit allen arbeitsrechtlichen Instrumenten zu
bevollmächtigen. Dazu gehört auch Personal ggf. abmahnen zu können. Sie
erstellt einen jährlichen Bericht. Über weitere Schritte zur Verhinderung
von Machtmissbrauch berät der Diözesanrat unter Berücksichtigung des
vorgelegten Berichtes.
- dass neben einem Blick auf die persönliche Verantwortung und die
Machtstrukturen auch die aktuelle Lehre der Kirche – insbesondere in Bezug
auf die Sexualmoral – als mögliche Missbrauch und Vertuschung
begünstigende Faktoren, kritisch hinterfragt werden und sich dazu
fachliche multiperspektivische Expertise eingeholt wird.
- eine rasche und schnelle Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs in
unserer Diözese.
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1Wir verstehen als Bistumsleitung entsprechend https://www.ebfr.de/erzdioezese-
freiburg/ueber-das-erzbistum/bistumsleitung/ den Erzbischof, die Weihbischöfe,
den Generalvikar, den Offizial und das Domkapitel und die in ihrem Auftrag
handelnden Institutionen.
2Pressekonferenz der AG Aktenanalyse am 18.04.2023.
3bischöflich
4Stellungnahme des Betroffenenbeirates Freiburg zum Abschlussbericht der
Arbeitsgruppe Aktenanalyse
vom 18.04.2023 - Ein Schutzraum für Missbrauchstäter, eine Hölle für Kinder
(https://www.ebfr.de/betroffenenbeirat/detail/nachricht/id/180516-stellungnahme-
des-betroffenenbeirates-freiburg-zum-abschlussbericht-der-arbeitsgruppe-
aktenanalyse/?cb-id=12297722)
Begründung
Erfolgt mündlich.
Kommentare
René Six:
die Einrichtung einer unabhängigen Instanz „Verhinderung von
Machtmissbrauch“. Diese Instanz ist mit allen arbeitsrechtlichen Instrumenten zu
bevollmächtigen. Dazu gehört auch Personal ggf. abmahnen zu können. Sie
erstellt einen jährlichen Bericht. Über weitere Schritte zur Verhinderung
von Machtmissbrauch berät der Diözesanrat unter Berücksichtigung des
vorgelegten Berichtes.